Oö. Tourismusgesetz: Tourismuswirtschaft soll schlagkräftiger werden
OÖ/LINZ. Der Oö. Landtag hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. November, die Novelle des Oö. Tourismusgesetzes beschlossen. Der zuständige Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) will mit der neuen Oö. Tourismusstrategie 2030 und der Novelle Oberösterreichs Tourismus auf neue Beine stellen.
Diese Gesetzesnovelle hat in den vergangenen Wochen immer wieder auch zu Debatten geführt, unter anderem deshalb, weil damit auch die Weichen für die Erarbeitung einer weiteren Strukturreform bei den Tourismusverbänden gestellt werden sollen.
Effizientere Strukturen, Schlagkraft erhöhen
19 Tourismusverbände gibt es in OÖ aktuell, ursprünglich waren es 104. Die bisherige Zusammenlegung habe viel gebracht, die Schlagkraft deutlich erhöht, so Tourismus- und Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner. Nun sind weitere Zusammenschlüsse und eine weitere Verschlankung sind das Ziel.
„Es geht darum, die beste Struktur zu finden, um die Schlagkraft und internationale Sichtbarkeit als Urlaubsziel noch weiter zu erhöhen.“ Das könne dadurch erreicht werden, wenn Kompetenz gebündelt und damit Ressourcen für eigentliche Aufgaben der Tourismusverbände freigemacht würden.
So nennt Achleitner das Beispiel Messen: Es brauche keine sechs Tourismusverbände auf einer Messe, ein Messestand für die Region würde reichen.
„Tourismus ist OÖ soll nachhaltig sein: ökologisch, ökonomisch und sozial. Es handelt sich um ein qualitatives Wachstumsprogramm, in dem auch der Tagesgast eine große Rolle spielen wird“, so Achleitner. „Wir streben einen Ganzjahrestourismus mit mehr Qualitätsgästen an.“ Wichtig ist ihm zu betonen, dass es sich nicht um ein Mitarbeiter-Einsparungsprogramm in den Verbänden handle.
Neue Struktur gemeinsam erarbeiten
Das neue Oö. Tourismusgesetz und die neue Tourismusstrategie 20230 ist Grundlage für noch engere Zusammenarbeit der Tourismusverbände. Diese neue Struktur sollen die Verbände gemeinsam selbst erarbeiten, mit dem Landestourismusverband und unter Begleitung von externen Experten. Ziel sei es, die neue Struktur zu Jahresbeginn 2025 durch eine Verordnung zu verankern.
Regelung für Freizeitwohnungspauschale
Teil der Novelle ist auch die Klarstellung zur Freizeitwohnungspauschale, nach VfGH-Erkenntnissen dazu. So entsteht die Abgabenpflicht nur wenn tatsächlich Freizeitnutzung vorliegt.
Liegt keine Freizeitnutzung über überhaupt keine Nutzung vor (zum Beispiel Renovierung), darf keine Pauschale vorgeschrieben werden. Ebenfalls erfolgt eine Befreiung, wenn die Liegenschaft im gleichen Ort wie der Hauptwohnsitz befinden. Eine Leerstandsabgabe komme nicht, diese wäre rechtlich auch nicht Teil eines Tourismusgesetzes.
Digitalisierung und „mehr Mut“ bei der Werbung
Mit dem neuen OÖ Tourismusgesetz soll auch das Meldewesen zur Ortstaxe sowie der Tourismusbeiträge per 1. Jänner 2025 vollständig digitalisiert werden.
Bei Tourismuskampagnen wünscht sich Achleitner „mehr Mut“, Oberösterreich sei „überraschend echt, echt überraschend“. Die Werbung solle aus der Sicht des Gastes passieren, und auch die Arbeitskräfte der „next generation“ müssten angesprochen werden.
Nachdem das Tourismusgesetz 2018 mit Ende des Jahres außer Kraft tritt, war eine Neuregelung erforderlich. Neu in der Novelle ebenfalls: Ein Auslaufen des Gesetzes ist nicht mehr vorgesehen.
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