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Ab 1. Februar: Digitalisierten Oö. Heizkostenzuschuss beantragen

Tips Logo Karin Seyringer, 22.01.2024 11:14

OÖ. Erstmals kann in Oberösterreich der Heizkostenzuschuss, 200 Euro für Haushalte mit geringem Einkommen, digital beantragt werden. Anträge sind ab 1. Februar möglich.

Haushalte mit geringem Einkommen können ab 1. Februar den Oö. Heizkostenzuschuss beantragen. (Foto: Firn/stock.adobe.com)

„Wir unterstützen auch in dieser Heizperiode mit Unterstützungspaketen wie dem Energiekostenzuschuss oder dem Weihnachts-Zuschuss für Familien. Erstmals kann ab Februar der Heizkostenzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen digital beantragt werden“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (beide ÖVP).

Die Energiekostenunterstützung in Oberösterreich für die Heizsaison 2023/24 umfasste den Oö. Energiekostenzuschuss (200 Euro für 160.000 Haushalte im Herbst 2023), den Weihnachts-Familienzuschuss (100 Euro je Kind für 52.000 Haushalte, automatische Auszahlung im Dezember 2023) und den Oö. Heizkostenzuschuss 2024.

Heizkostenzuschuss: 200 Euro pro anspruchsberechtigtem Haushalt

Für einkommensschwache Haushalte gibt es den Oö. Heizkostenzuschuss mit 200 Euro pro Haushalt. Dieser kann ab 1. Februar erstmals digital beantragt werden und wird am Montag von der Landesregierung beschlossen.

Antragsberechtigt sind

  • Personen mit einem Jahres-Bruttoeinkommen von 17.700 Euro (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 25.000 Euro (Mehr-Personen-Haushalt).
  • Der Heizkostenzuschuss kann dieses Mal online beantragt werden, für ältere Personen oder jene ohne Computer-Zugang unterstützen die Gemeindeämter/Magistrate vor Ort.
  • Anträge sind von 1. Februar bis 31. März 2024 möglich

Alle Infos, Kriterien und Antrag auf www.land-oberoesterreich.gv.at


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