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Einstimmiger Beschluss im Oö Landtag: Neue Möglichkeit, Schwarzbauten zu legalisieren

Tips Logo Karin Seyringer, 13.12.2024 15:41

OÖ/LINZ. Der Landesrechnungshof hatte in einer Initiativprüfung im Jahr 2023 100 Verdachtsfälle in 77 Gemeinden identifiziert, für die anzunehmen ist, dass Gebäude teilweise im Grünland errichtet wurden. Das Land OÖ hat wie berichtet eine verfassungskonforme Lösung erarbeitet, um bei widmungswidrigen Baufehlern und Abweichungen eine Möglichkeit zu schaffen, ohne gleich abreißen zu müssen. Der Oö. Landtag hat dies nun auch offiziell beschlossen, einstimmig.

Oö. Landtag (Archivfoto) (Foto: Volker Weihbold)
Oö. Landtag (Archivfoto) (Foto: Volker Weihbold)

Erneut betonen die beiden Initiatoren, Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) und Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP), dass es sich um „keine Generalamnestie für Schwarzbauten handle. Beschlossen wurde eine Ergänzung Oö. Raumordnungsgesetz und in der Oö. Bauordnung. „Das einstimmige Votum des Oö. Landtags bestätigt ganz klar unseren Weg, keine Generalsamnestie für ‚Schwarzbauten‘ einzuführen, sondern eine Lösung mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein umzusetzen“, so Haimbuchner und Achleitner.

„Empfindliche Ausgleichszahlungen“

Mit dem Beschluss besteht künftig, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die Möglichkeit zur nachträglichen Widmungsergänzung bei widmungswidrigen Baufehlern. Betroffene müssen dafür aber „empfindliche Ausgleichszahlungen“ leisten, wie es heißt.

Voraussetzungen sind, dass es sich nicht um gänzliche „Grünlandbauten“, Bauten ohne ursprünglichen Baukonsens, also „Schwarzbauten“ im klassischen Sinn, oder Gebäude, die nicht dem Wohn- oder dem gewerblichen Geschäftszweck dienen - wie etwa Gartenhütten oder Swimmingpools - handelt.

Jeder Fall werde einzeln behandelt

„Es handelt sich hier um eine Lösung, die jeden einzelnen Fall unter die Lupe nimmt. Es sind auch nur Bauten umfasst, die für die Betroffenen zum Wohnen oder zum Betreiben ihres Gewerbes unerlässlich sind. Mir ist wichtig, dass Familien nicht plötzlich auf der Straße stehen oder Unternehmen schließen müssen, weil es keine andere Option als den Abriss gibt“, erläutert LH-Stellvertreter Haimbuchner. „Durch die Einführung des §40a in der Oberösterreichischen Bauordnung haben wir bereits im Frühjahr dieses Jahres dafür gesorgt, dass solche Fälle künftig vermieden werden. Denn dieser verpflichtet den Bauführer, eine Bestätigung über die bewilligungsgemäße Lage des Gebäudes vorzulegen. Ich sehe meine Aufgabe darin, Wohnraum zu schaffen, nicht diesen abzureißen.“

So auch Landesrat Achleitner: „Es war von Anfang an nicht unser Ziel, eine Generalamnestie für Schwarzbauten zu schaffen. Umso erfreulicher ist, dass es nunmehr mit einem einstimmigen Beschluss gelungen ist, eine rechtskonforme und vernünftige Lösung im Sinne der Menschen umzusetzen. Denn es hätte jeglicher Vernunft widersprochen, wenn jahrelang bestehende Einfamilienhäuser oder Geschäftsbauten abgerissen werden müssten, nur um dann ein paar Meter weiter wieder neu errichtet zu werden. Daher sind für mich als Raumordnungs-Landesrat stets Alternativen zu einem Abriss im Vordergrund gestanden.“

Die Vielzahl von möglichen Fällen hätten ein öffentliches Interesse im Sinne der Sicherung von Wohnraum oder des Erhalts von Unternehmen und damit von Arbeitsplätzen außer Streit gestellt. Durch die beschlossene Ergänzung sei nun legistisch eine Lösung für derartige Fälle geschaffen worden.

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Grüne tragen mit Abstrichen mit

„Wir haben einen Gesetzesentwurf, der uns Grüne zwar nicht gänzlich überzeugt, dem wir uns aber nicht verschließen. Denn in erster Linie geht es um das gemeinsame Anliegen, Familien vor dem Abriss ihres Heims und damit existenzbedrohenden Situationen zu bewahren“, betont der Grüne Raumordnungssprecher Rudi Hemetsberger. Manko für die Grünen: „Dem so genannten verkürzten Widmungsverfahren können wir nicht folgen, zumal hier keine Präzedenzfälle für künftige gesetzliche Regelungen geschaffen werden sollen“, betont Hemetsberger.


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