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Wirtschaftskammer OÖ: Sozialgerichtsvertretung mit Erfolgsquote von 63 Prozent

Tips LogoKarin Seyringer, 21.01.2025 15:42

OÖ/LINZ. Die Wirtschaftskammer (WK) OÖ hat im Jahr 2024 Mitglieder 56 Mal vor dem Sozialgericht vertreten. 38 Verfahren wurden abgeschlossen, 24 Fälle positiv für das Wirtschaftskammer-Mitglied. Eine Erfolgsquote von 63,16 Prozent, spricht man bei de WKOÖ von einem „erfolgreichen Jahr“.

Haus der Wirtschaft - Sitz der WKOÖ in Linz. (Foto: Röbl)
Haus der Wirtschaft - Sitz der WKOÖ in Linz. (Foto: Röbl)

2024 wurden von der WKOÖ 37 Klagen eingebracht. Zusammen mit noch laufenden 19 Verfahren aus den Vorjahren wurden 56 Sozialgerichtsfälle vor Gericht vertreten.

„Der Wert, der für die WKO-Mitglieder erstrittenen Pensionen, Ausgleichszulagen, Renten, etc. liegt summiert bei rund 2,4 Millionen Euro“, bilanziert WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer. „Unsere Unternehmer schätzen das Know-how unserer Rechtsexperten und greifen gerne darauf zurück, sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar sein.“

Kostenloser Service

Selbstständige, die einen ablehnenden Bescheid des Sozialversicherungsträgers – etwa zu Erwerbsunfähigkeitspensionen, Pflegegeld oder Unfallrenten – erhalten haben, können sich an das Rechtsservice der WKOÖ wenden. Wird eine Klagsvertretung für sinnvoll befunden, wird für das Mitglied eine Klage bei Gericht eingebracht. „Die Sozialgerichtsvertretung ist ein kostenloser Service der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Selbst im Falle eines möglichen Prozessverlusts fallen für das WKOÖ-Mitglied keine Kosten an“, so Hummer.

Ein Beispiel für einen solchen Fall: Ein Kfz-Techniker war rund zehn Jahre selbständig tätig. Der Betrieb musste infolge einer Erkrankung geschlossen werden. Der Unternehmer bekam vom zuständigen Sozialversicherungsträger für mehr als zwei Jahre eine befristete Erwerbsunfähigkeitspension gewährt. Obwohl sich der Gesundheitszustand nicht verbesserte, wurde der Antrag auf Weitergewährung abgelehnt. Gegen diesen Bescheid hat das WKO-Mitglied, vertreten durch das Rechtsservice der WKOÖ, eine Klage eingebracht. Die Klage wurde damit begründet, dass der Unternehmer aufgrund seiner medizinischen Einschränkungen am allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin nicht einsetzbar ist. Nach Einholung mehrerer medizinischer Sachverständigengutachten konnte nachgewiesen werden, dass zumindest weiterhin eine befristete Erwerbsunfähigkeit besteht. Die Erwerbsunfähigkeitspension konnte somit für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr weiterhin zuerkannt werden.


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