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Bon beantragen und einlösen: Das ist die Geräte-Retter-Prämie

Tips Logo Online Redaktion, 08.04.2026 08:10

OÖ. Dank der Geräte-Retter-Prämie erhalten Konsumenten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Reparaturkosten bis zu einem Maximalbetrag von 130 Euro. Kostenvoranschläge werden mit bis zu 30 Euro unterstützt. Die Beantragung geschieht über die offizielle Webseite www.geräteretter-prämie.at

Die Geräte-Retter-Prämie konzentriert sich auf Haushaltsgeräte wie zum BeispielWaschmaschinen. (Foto: Oleksandr Kondriianenko/stock.adobe.com)

Die Geräte-Retter-Prämie konzentriert sich auf häufig genutzte Elektro- und Elektronikgeräte aus dem Haushaltsbereich mit hohem Materialeinsatz. Dazu zählen etwa Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger oder Akkuschrauber. Auch Pflegegeräte wie Rollstühle oder Blutdruckmessgeräte sind umfasst. Nicht mehr gefördert werden hingegen Handys, E-Bikes oder Wellnessgeräte.

Bon online beantragen und beim Partnerbetrieb einlösen

Konsumenten können ihren Geräte-Retter-Bon online über die Webseite beantragen. Dieser ist drei Wochen lang gültig und kann– entweder digital oder ausgedruckt – bei einem der Partnerbetriebe eingelöst werden. Diese sind ebenfalls auf der offiziellen Webseite zufinden.

Ein Bon kann für die Reparatur, Service oder Wartung und/oder den Kostenvoranschlag eines E-Gerätes verwendet werden. Die Anzahl der Bons je Person ist grundsätzlich nicht begrenzt, pro Auftrag kann aber nur ein Bon eingelöst werden. Unter förderungsfähige Kosten fallen die Arbeitszeit (inklusive Anfahrtskosten), Materialkosten sowie Versandkosten bei Materialbestellungen und Ersatzteilbestellungen. Die Förderung wird nach Bearbeitung des Antrags auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.


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