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BEZIRK. Mit Beginn 2019 sowie im Laufe des Jahres kommen auf Verkehrsteilnehmer Neuerungen zu, wie das automatisierte Einparken, Rechts abbiegen bei Rot, Vormerkungen beim Befahren der Rettungsgasse oder IG-L-Ausnahmen für Elektrofahrzeuge. ÖAMTC-Experten geben einen Überblick.
 

Foto: Weihbold
Foto: Weihbold

Voraussichtlich ab Anfang April 2019 startet ein einjähriger Probebetrieb für „rechts abbiegen bei Rot“ in Linz und Wels, aber auch weitere Orte sind laut dem ÖAMTC nicht auszuschließen. Ebenso könnte es nach dem Start des 140 km/h-Betriebs auf der Autobahn zur Freigabe weiterer Strecken kommen. Mit Anfang Jänner wird das Befahren der Rettungsgasse zum Vormerkdelikt. Automatisches Einparken mit Einparkassistent und freihändiges Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit „Autobahnpilot“ ist mit der neuen Straßenverordnung bald erlaubt. Offen ist jedoch noch, wann diese Verordnung in Kraft tritt. Und auch für die Fahranfänger ändert sich etwas: Die Mopedprüfung ist voraussichtlich ab 1. April am Computer zu absolvieren und das Schummeln bei einer Führerschein-Prüfung führt zu einer Wartefrist von neun Monaten.

Digitale Vignette ohne Wartefrist

Kauft man online eine digitale Vignette, ist diese erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig. Wer jetzt eine (Jahres-)Vignette braucht, die sofort gültig ist, hat nun die Möglichkeit, diese an den ÖAMTC-Stützpunkten oder allen Vertriebsstellen der Asfinag zu kaufen und damit gleich die Autobahn zu nutzen.

Sachbezug für Dienstwagen

Ab kommenden Jahr darf ein neuer Dienstwagen nur mehr maximal 121 Gramm CO2 je Kilometer emittieren, damit der geringere Sachbezugswert von monatlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten bei uneingeschränkter privater Kilometerleistung zu versteuern ist. Andernfalls sind es monatlich zwei Prozent. Hierbei sind auch im kommenden Jahr die Neuen Europäischen Fahrzyklus-Werte heranzuziehen.

E-Mobilität

Für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, die entsprechend gekennzeichnet sind, gelten auf Autobahnen oder Schnellstraßen Ausnahmen von den Geschwindigkeitsbeschränkungen des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L). Voraussetzung dafür ist, dass auf Hinweisschildern ausreichend darauf aufmerksam gemacht wird. Ab Juli 2019 müssen neu genehmigte E-Fahrzeuge bis 20 km/h Geschwindigkeit mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem ausgerüstet sein. Es soll unterschiedliche Geräusche fürs Beschleunigen und Bremsen geben. Eine Nachrüstung für bestehende Elektrofahrzeuge ist nicht vorgesehen. Im kommenden Jahr kommen auch etliche neue E-Autos mit Reichweiten zwischen 300 bis zu 600 Kilometer auf den Markt.

Änderungen für Radfahrer

Neuerungen kommen auch für Radfahrer im Straßenverkehr zu: Denn neu ist, dass für Radfahrer am Ende eines Radfahr- oder Mehrzweckstreifens nun das Reißverschlusssystem gilt. Bisher hatten Radfahrer Nachrang. Ebenso neu ist, dass der geradeaus fahrende Radfahrer Vorrang hat, auch wenn er vom Rechtsabbieger gekreuzt wird.


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