Suche


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Arbeiterkammer erkämpfte 883.855 Euro für Mitglieder aus dem Bezirk Perg

Jennifer Wiesmüller, 27.03.2026 13:05

BEZIRK PERG. Die Arbeiterkammer Perg zog eine Bilanz für das vergangenen Jahr 2025 – insgesamt konnten 883.855 Euro für die Arbeiterkammer-Mitglieder im Bezirk Perg erkämpft werden.

Kurt Punzenberger (l.), Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer Perg, mit Andreas Stangl, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich. (Foto: AK OÖ / Wolfgang Spitzbart)

Aktuell sind im Bezirk Perg 28.537 Arbeiterkammer-Mitglieder gemeldet. Im Jahr 2025 wandten sich Rat- und Hilfesuchende insgesamt 5.795-mal an die Arbeiterkammer Perg. Ein Beratungsschwerpunkt, der sich sowohl im Bezirk Perg als auch landesweit in Oberösterreich in den vergangenen Jahren zunehmend herauskristallisiert hat, ist das Thema Pflegegeld. Die Arbeiterkammer gewinnt im Durchschnitt jeden Tag zwei Gerichtsverfahren, in denen eine höhere Pflegegeld-Einstufung festgestellt wird. Damit liegt die Erfolgsquote der Arbeiterkammer in Pflegegeldverfahren bei rund 63 Prozent. Auch aus dem Bezirk Perg gibt es konkrete Fälle.

Von Pflegestufe 1 auf 5

Ein Mann aus dem Bezirk Perg, der an Parkinson leidet, unter einer hochgradigen Wirbelsäulenveränderung sowie den Folgen eines Schlaganfalls mit Schwindel und Gangstörungen zu kämpfen hat, stellte bei der Pensionsversicherungsanstalt einen Antrag auf Erhöhung seiner bisherigen Pflegestufe 1. In der Folge wurde ihm per Bescheid Pflegestufe 2 zuerkannt. Da ihm diese Einstufung als zu niedrig erschien, wandte er sich an die Arbeiterkammer, die Klage gegen den Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt einbrachte. Im Zuge des Gerichtsverfahrens stellte ein gerichtlich bestellter Sachverständiger einen außergewöhnlichen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat fest. Daraufhin wurde dem Mann Pflegestufe 5 zugesprochen.

883.855 Euro für Mitglieder erkämpft

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung bei der Arbeiterkammer alleine oft nicht aus. Die Arbeiterkammer muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die Arbeiterkammer Perg 435.437 Euro an vorenthaltenem Entgelt im Jahr 2025 hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es auch auf einen Streit vor Gericht ankommen. Dort erkämpfte die Arbeiterkammer Perg im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder 448.418 Euro. Insgesamt sind das 883.855 Euro.

„Von den insgesamt 164 Arbeitsrechtsfällen stammen 113 Fälle und somit 68,9 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat“, betonen Andreas Stangl, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich, und Kurt Punzenberger, Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer Perg. „Daran zeigt sich, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer sowie die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.“

Ein Fall aus dem Arbeitsrecht

Ein Arbeitgeber sagte allen Mitarbeitern zu, dass sie eine Prämie von 365 Euro erhalten würden, wenn sie im betreffenden Kalenderjahr keinen Krankenstand hätten. Zudem wurde die Möglichkeit in Aussicht gestellt, bei kurzen Krankenständen gegebenenfalls Zeitausgleich oder Urlaub zu konsumieren, um den Anspruch auf die Prämie aufrechtzuerhalten. Eine Frau aus dem Bezirk Perg hatte tatsächlich keinen einzigen Krankenstandtag. Dennoch verweigerte der Arbeitgeber die Auszahlung der 365 Euro mit der Begründung, es handle sich um eine freiwillige Leistungsprämie und die Arbeitnehmerin habe eine einwöchige Pflegefreistellung in Anspruch genommen. Nachdem die Arbeiterkammer Perg zunächst erfolglos beim Arbeitgeber intervenierte, wurde schließlich Klage eingebracht. Noch vor der Gerichtsverhandlung zahlte der Arbeitgeber die Prämie in voller Höhe aus.

Kampf um jeden Euro

In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die Arbeiterkammer keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erreichte die Arbeiterkammer Perg nach einer Intervention eine Nachzahlung von 60 Euro für eine teilzeitbeschäftigte Frau, die den Lohn für einen Arbeitstag erhielt. Den höchsten Betrag, nämlich 32.847 Euro, bekam ein Mann zugesprochen, dem nach seiner Versetzung an einen anderen Dienstort die vertraglich festgelegten Mehraufwendungen nicht vergütet worden waren. Nach der Intervention der Arbeiterkammer beabsichtigte der Arbeitgeber, das Dienstverhältnis aufzulösen. Der Arbeitnehmer war jedoch begünstigt behindert, weshalb für eine Beendigung die Zustimmung des Sozialministeriumservice erforderlich gewesen wäre. In weiterer Folge wurde eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses mit einer Frist von sieben Monaten vereinbart.

Arbeiterkammer Perg

Hinterbachweg 3, 4320 Perg

Online: www.ooe.arbeiterkammer.at/perg


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden