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BEZIRK PERG-. „Eine halbgare Lösung auf Kosten der Gemeinden hat Stelzer da aufgetischt“, beurteilt SPÖ-Bezirksvorsitzender Thomas Punkenhofer die im Landtagsausschuss beschlossene Pflichtschulorganisations-Gesetzesnovelle. Schon bald sollen Eltern und Kinder frei wählen können, welche Neue Mittelschule sie besuchen − Tips berichtete.

Leere Klassenzimmer - darüber könnten schon bald mehrere Schulen dauerhaft klagen. Foto: Volker Weihbold

Die Novelle wecke Erwartungen, die sie nicht halten kann, weil den Eltern gar kein Recht auf freie Schulwahl eingeräumt werde, krisiert die SPÖ. Außerdem drücke sich das Land vor notwendigen Hilfen für Schulen mit besonderen Herausforderungen. „Schulen, die es jetzt schon schwer haben, drohen durch zusätzlichen Wettbewerb zu echten Problemschulen zu werden – mit allen sozialen Folgekosten“, warnt Punkenhofer.

Punkenhofer kritisiert vorgegaukelte Wahlfreiheit

Darüber hinaus würden dadurch Zusatzkosten für die Gemeinden geschaffen und man nehme ihnen gleichzeitig das Mitspracherecht im Umschulungsverfahren. Punkenhofer weist darauf hin, dass auch keine Schulwahl-Möglichkeit bestehe, wenn eine Aufnahme zur Bildung einer zusätzlichen Klasse führen würde und somit den Eltern etwas vorgegaukelt werden würde.

Finanzierung des Schulkindertransportes ungeklärt

Wie bereits sein Amtskollege Anton Froschauer (VP) vor einigen Monaten aufwarf, fehlt bislang die Info über die Finanzierung des Schultransportes. „In zahlreichen Begutachtungsstellungnahmen wurde vor den Zusatzkosten beim Schulkindertransport gewarnt. ÖVP/FPÖ und das Gesetz schweigen dazu – womöglich erneut auf Kosten der Gemeinden“, so Punkenhofer. VP-Bezirksobmann und Bürgermeister Anton Froschauer gibt außerdem zu bedenken: „Es ist für die Schulstandorte einerseits notwendig, die entsprechenden Plätze für Schüler des Pflichtsprengels vorzuhalten und gleichzeitig müssen Gastschulbeiträge in beträchtlicher Höhe an andere Gemeinden überwiesen werden. Man wird darüber nachdenken müssen, ob man nicht die Pflichtsprengel überarbeitet.“

Laut der Novelle soll es in Zukunft zwar keine „Gastschulbeiträge“ mehr geben. Diese sollen ab dem Schuljahr 2017/18 „Schulerhaltungsbeiträge“ heißen, sich aber ebenso errechnen lassen wie bisher.


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