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RIED. Das Gewaltschutzgesetz gilt in Österreich seit 1997. Für die Leiterin des Frauenhauses Innviertel, Ursula Walli, ist dieses Gesetz auch nach 20 Jahren immer noch ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen.

Das Gewaltschutzgesetz ist seit 20 Jahren in Kraft. Foto: Wodicka
Das Gewaltschutzgesetz ist seit 20 Jahren in Kraft. Foto: Wodicka

Aufgrund des Gewaltschutzgesetzes ist die Polizei ermächtigt, den Gefährder aus der Wohnung oder dem Haus und der unmittelbaren Umgebung (Pflichtschulen, Kindergarten, Hort) wegzuweisen und ihm die Rückkehr zu verbieten. „Es spielt dabei keine Rolle, woher die Polizei von der Gefahr informiert wurde – egal ob durch die Betroffenen selbst, einen Nachbarn oder auch in dem Wohnraum lebende Kinder. Ebenso spielen Eigentumsverhältnisse keine Rolle – somit kann ein gewaltbereiter Mensch auch aus seinem eigenen Haus vorübergehend weggewiesen werden“, betont die Leiterin des Frauenhauses. Geschützt sind alle Personen, die im Haushalt wohnen, unabhängig von Verwandtschafts- und Beziehungsverhältnissen.

Verlängerung möglich

Das Betretungsverbot gilt vorerst zwei Wochen, kann aber beim zuständigen Bezirksgericht bis zu einem Jahr verlängert werden. Das Betretungsverbot ersetzt nicht das Frauenhaus. „Es gibt viele Gründe, wieso Frauen trotz Betretungsverbot zu uns ins Frauenhaus kommen. Zum einen weil beispielsweise Verwandte des gewaltbereiten Mannes in der Wohnung wohnen, aber auch weil sich Frauen oft trotz Betretungsverbot in der Wohnung nicht sicher fühlen. Es kann auch für die Frauen ein Zeitgewinn sein, um ein paar Tage überlegen zu können, wie es in Zukunft weitergehen soll“, meint die Leiterin des Frauenhauses Innviertel.

Zuständigkeiten

Das Frauenhaus Innviertel ist bei Gewalt gegen Frauen und deren Kinder in den Bezirken Braunau, Ried, Schärding die erste Anlaufstelle. Es bietet kostenlose und anonyme Beratungen an (telefonisch oder ambulant), egal ob sich die Frau letztendlich entscheidet einzuziehen oder nicht. Oftmals sind auch mehrere Beratungen notwendig. Das Frauenhaus Innviertel ist rund um die Uhr erreichbar.

Kontakt

Frauenhaus Innviertel, 4910 Ried im Innkreis, Tel.: 07752/71733, office@frauenhaus-innviertel.at, www.frauenhaus-innviertel.at


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