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Innviertler (46) dekorierte seine Wohnung mit einer Hakenkreuzfahne

Online Redaktion, 01.12.2025 09:17

RIED. Der Polizei gelang es, einem 46-Jährigen aus dem Bezirk Ried strafbare Handlungen nach dem Verbotsgesetz nachzuweisen.

Symbolfoto: Weihbold
Symbolfoto: Weihbold

Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis eine Hausdurchsuchung an. Dabei konnten mehrere einschlägige Gegenstände sichergestellt werden, darunter nationalsozialistische Fahnen, Bekleidungsstücke mit rechtsextremen Aufdrucken sowie szenetypische Tonträger rechtsextremer Musikgruppen.

Auf den sichergestellten Datenträgern fanden sich zahlreiche Bilder, Videos und Chatverläufe, die eindeutig nationalsozialistische Propaganda, antisemitische Inhalte und Darstellungen zur Verherrlichung des NS-Regimes und zur Verharmlosung des Holocaust zeigten.

Hakenkreuzfahne als Wohnungsdeko

Der Beschuldigte hatte laut Polizei seinen Wohnbereich mit entsprechenden Symbolen, unter anderem einer Hakenkreuzfahne, einer Fahne mit Schwarzer Sonne und einer Fahne mit Keltenkreuz, dekoriert. Vor diesen Fahnen fertigte er Handyaufnahmen (Selfies und Videoaufnahmen) an, die er anschließend über soziale Netzwerke und WhatsApp verbreitete.

Dies führte zur Identifizierung von 21 Personen, an die der Beschuldigte tatrelevante Bild- und Videodateien übermittelt hatte. Im Zuge der IT-Auswertung konnte zudem ein Video sichergestellt werden, in dem der Beschuldigte in seiner Wohnung vor einem Spiegel mit einem verbotenen Schlagring posierte und dabei einschlägige nationalsozialistische Parolen äußerte.

Verstöße gegen Waffen- und Suchtmittelgesetz

Bei den Ermittlungen konnten zudem Tatbestände nach dem Waffengesetz und Suchtmittelgesetz festgestellt werden. Der 46-Jährige zeigte sich bei seiner Einvernahme grundsätzlich zu den angeführten Delikten geständig, spielte jedoch insbesondere die Handlungen nach dem Verbotsgesetz herunter und verharmloste einzelne Sachverhalte. Er wurde auf freiem Fuß der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis angezeigt. Die Verhandlung ist für Dezember 2025 vor dem Landesgericht Ried anberaumt.


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