Corona-Vorschriften nicht beachtet: Vorläufiges Berufsverbot gegen Arzt
RIED. Gegen einen Hausarzt aus dem Bezirk Ried ist ein vorläufiges Berufsverbot ausgesprochen worden. Grund: Der Mediziner, der natürlich bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig gilt, soll in seiner Praxis unter anderem bei der Behandlung von Patienten keine Schutzmaske getragen haben.

Die Maßnahme sei von der Gesundheitsabteilung des Landes in Abstimmung mit der Ärztekammer wegen Gefährdung des öffentlichen Wohls verhängt worden. Strafrechtlich hat die Suspendierung keine Auswirkungen, dafür ist das Gericht zuständig. Ein in der Ärztekammer laufendes Disziplinarverfahren gegen den Mediziner ist ausgesetzt, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist.
Gerüchte seit Jänner
Ende Jänner waren erstmals Gerüchte aufgetaucht, wonach der Arzt in seiner Ordination nicht nur selbst keine Schutzmaske getragen haben soll, sondern auch Patientenbestärkt habe, ebenfalls darauf zu verzichten. Weiters wird ihm vorgeworfen, „sehr großzügig“ Atteste für Masken-Befreiungen ausgestellt zu haben und wenigstens einem positiv auf Corona getesteten Patienten möglicherweise verfrüht oder ohne entsprechende ärztliche Abklärung bestätigt zu haben, symptomfrei zu sein.
Ermittlungsverfahren
Daher wurde von der Staatsanwaltschaft Ried ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen oder fahrlässigen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten eingeleitet.
Der Arzt sagte zu seiner Verteidigung, dass er nach einer Coronavirus-Infektion immun und zudem geimpft sei und eine Maskenbefreiung habe. In seiner Ordination würden die Abstände eingehalten und bei gefährdeten Patienten Schutzmasken getragen. Er und sein Personal hätten zudem regelmäßig Antigen-Schnelltests gemacht.


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