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Kinderbetreuungsnovelle: "Die Wahlfreiheit der Kinderbetreuung gerät damit gewaltig ins Wanken"

Rosina Pixner, 21.08.2023 15:00

BEZIRK RIED. Die mit 1. September in Kraft tretende Kinderbetreuungsnovelle schlägt auch im Bezirk Ried Wellen. Die Neuregelung zur Nachmittagsbetreuung sorgt für Kritik von Seiten der Tagesmütter. Tips sprach mit Anna Pucher, Geschäftsführerin Tagesmütter Innviertel. 

Anna Pucher, Geschäftsführerin Tagesmütter Innviertel (Foto: Wieshofer)
Anna Pucher, Geschäftsführerin Tagesmütter Innviertel (Foto: Wieshofer)

Laut Novelle muss die Nachmittagsbetreuung der Kinder künftig in den Kinderbildungseinrichtungen, in denen die Kinder bereits am Vormittag untergebracht sind, stattfinden. Im Regelfall ist das der Kindergarten. Bisher war es in vielen Gemeinden so geregelt, dass die Kinder vormittags im Kindergarten und jene, für die nachmittags zusätzlicher Betreuungsbedarf bestand, von Tagesmüttern betreut wurden. Diese Betreuung wurde vom Land gefördert. Nun muss bei einem Bedarf ab drei Kindern die Nachmittagsbetreuung von den Gemeinden im jeweiligen Kindergarten sichergestellt werden. Das kann auch bedeuten, dass eine laufende, mit zwei Kindern besetzte Nachmittagsbetreuung durch eine Tagesmutter aufgelöst werden muss, meldet mit September ein drittes Kind Bedarf an. Wie das in der Praxis umzusetzen ist, scheint vor allem den nun in Bedrängnis geratenen Gemeinden nicht klar. Die Änderungen sind für die Gemeinden finanziell und personell schwer umzusetzen. Die Novelle will des Personalmangels mit höheren Gehältern und besseren Arbeitsbedingungen durch die Reduzierung der Gruppengrößen Herr werden.

Tips:Wie viele Kinder werden im Bezirk Ried von Tagesmüttern betreut?

Anna Pucher: Da im Juli alle Nachmittagsbetreuungen geschlossen sind, ist hier der Juni aussagekräftiger, vor allem im Hinblick auf Herbst. Im Juni wurden im Bezirk Ried insgesamt 321 Kinder von Tagesmüttern betreut. 158 davon wurden von Tagesmüttern im eigenen Haushalt betreut, 163 Kinder wurden in sonstigen Räumlichkeiten beziehungsweise in Betriebstagesmutterstätten betreut.

Tips:Wie viele Kinder werden es ab 1. September noch sein?

Anna Pucher: Wir wissen derzeit fix von 40 Kindern im Bezirk Ried, die wir durch die neue Regelung nicht mehr betreuen können. Bei zirka 20 Kindern läuft noch die Abklärung, ob es in der Wohnortgemeinde einen Bedarf für mehr als drei Kinder gibt oder ob die Betreuung bei der Tagesmutter weiterlaufen kann. Gott sei Dank können wir durch neue Angebote in den Bezirken Braunau, Ried, Schärding und Grieskirchen wieder Betreuungsplätze schaffen. Schwieriger ist es bei den frei werdenden Plätzen bei Tagesmüttern im eigenen Haushalt. Hier werden wir die offenen Plätze gezielt ausschreiben, sobald wir die Bestätigungen der Eltern und der Gemeinden vorliegen haben.

Tips:Wie wirkt sich die Novelle insgesamt auf die Tagesmütter Innviertel aus? Wird es personelle Konsequenzen geben?

Anna Pucher: Wir können aufgrund der Novelle des KBBG ab Herbst im gesamten Innviertel 80 Kinder nicht mehr betreuen. Das tut uns natürlich weh, auch weil die Finanzierung des Overheads von der Anzahl der betreuten Kinder abhängig ist. Viel mehr schmerzt es uns aber, dass wir Betreuungen beenden müssen, die gut gelaufen sind, ob das nun Nachmittagsbetreuungen in Kindergärten waren oder die Nachmittagsbetreuung bei einer Tagesmutter im eigenen Haushalt. Ich bin froh, dass wir rechtzeitig reagiert und uns um neue Aufträge bemüht haben, um die Zahl der „verlorenen Kinder“ so niedrig wie möglich zu halten. Personell mussten wir im Bezirk Ried keine Tagesmutter kündigen. Unsere oberste Prämisse ist, den Personalstand zu halten und unsere Tagesmütter und Tagesväter bestmöglich auszulasten. Als großen Nachteil der Novelle sehen wir, dass die Wahlfreiheit der Eltern gewaltig ins Wanken kommt. Für viele Eltern war die Lösung, die Nachmittagsbetreuung bei einer Tagesmutter im eigenen Haushalt in Anspruch nehmen zu können, wichtig für die Anforderungen in ihrem Job. Vor allem bei flexiblen Diensten wie im Gesundheits- und Pflegebereich, im Sicherheitsdienst oder im Handel gibt es keine Arbeitszeiten bis 16 oder 17 Uhr beziehungsweise gleichbleibende Wochentage. Wie wichtig hier das flexible Angebot bei einer Tagesmutter im eigenen Haushalt ist, haben wir besonders in der heißen Phase von Corona gesehen und von den Arbeitgebern mehrfach mitgeteilt bekommen. Ich hoffe, dass es hier noch Möglichkeiten geben wird, den Eltern entgegenzukommen. Eine institutionelle Betreuung wie in einer Krabbelgruppe oder einem Kindergarten kann diese Flexibilität nicht leisten. Auf Bitte betroffener Eltern haben wir eine Petition gestartet, mit der wir vor allem darauf hinweisen wollen, dass Kinder ein Recht auf eine gute Betreuung haben und nicht zum Spielball von gesetzlichen Vorgaben werden dürfen. Wir hoffen, eine beträchtliche Anzahl von Unterstützern zu finden, um die Position der Kinder und deren Eltern sichtbar zu machen.

Tips:Wurden Sie dazu von Bildungs-Landesrätin Christine Haberlander befragt?

Anna Pucher: Wir haben den Entwurf zur Novelle am 16. März vom Land Oberösterreich zur Stellungnahme bis zum 14. April erhalten. Zu den Absätzen, in denen Tagesmütter und Tagesväter behandelt werden, haben wir eine Stellungnahme abgegeben. Die Tragweite des Paragrafen, der jetzt durch die Medien geht, war uns bei der Begutachtung nicht bewusst, vor allem, weil Tagesmütter/Tagesväter in diesem nicht erwähnt werden. Leider haben wir die Konsequenzen für uns erst später gemerkt und uns danach um eine Abklärung mit der zuständigen Landesabteilung bemüht. In einem gemeinsamen Termin haben wir offene Fragen behandelt, auf die Schwierigkeit der Umsetzung in den Regionen und die Konsequenzen daraus für die OÖ Tagesmütter-Vereine hingewiesen. Ich hoffe, dass wir aufgrund der bisherigen guten Zusammenarbeit doch noch gute Lösungen für die Zukunft finden. Es wäre wünschenswert, wenn so relevante Veränderungen in der Zukunft mit den Rechtsträgern auf ihre Umsetzbarkeit besprochen werden könnten, bevor sie gesetzlich verankert werden und nicht nur eine Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen eingeholt werden würde.

Rechtssicherheit wird geschaffen

Bildungs-Landesrätin Christine Haberlander (ÖVP) verteidigt die Neuerung, die gesetzlichen Änderungen seien den Beteiligten auch schon länger bekannt. Es werde dadurch Rechtssicherheit für die Eltern geschaffen sowie ein besseres Angebot in den bestehenden Einrichtungen. Verantwortlich seien wie in allen Bundesländern die Gemeinden, das Land Oberösterreich schaffe die Vorgaben, damit für die Eltern Verlässlichkeit gegeben sei. „Zahlreiche Verbesserungen und neue Maßnahmen wurden bereits auf den Weg gebracht und der Ausbau der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen schreitet auch heuer mit rund 100 Gruppen zügig voran. Kinderbildung und -betreuung hat dem Bedarf der Eltern zu entsprechen und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir Rechtssicherheit. Die Tagesmütter sind und bleiben eine wichtige und unverzichtbare Ergänzung für die Kinderbildung und -betreuung in Oberösterreich. Das wird auch weiterhin gefördert“, so Haberlander. Im Büro Haberlander verweist man auch auf die Fördersummen im Bereich Tageseltern: Im vierten Quartal wurden demnach vom Land Oberösterreich rund 1,57 Millionen Euro an die Tagesmütter-Vereine geleistet, im ersten Quartal 2023 knapp 1,36 Millionen und im zweiten Quartal 2023 1,76 Millionen Euro. Beim Fördersystem der Tageseltern bezahlt die Gemeinde pro Betreuungsstunde und pro Kind einen fixen Betrag. Von den Eltern werden sozial gestaffelte Elternbeiträge pro Betreuungsstunde (mindestens 0,45 Euro, maximal 4,42 Euro pro Stunde) geleistet, das Land Oberösterreich bezahlt die restlichen Lohnkosten der Tagesmütter („Betreuungsbeitrag“) sowie einen Pauschalbeitrag pro Kind an die Vereine für den Verwaltungsaufwand.


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