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RIED. Die Staatsanwaltschaft Ried hat das Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Bernhard Zwielehner und die Vizebürgermeister Claudia Schoßleitner, Peter Stummer und Thomas Dim als Mitglieder der Generalversammlung der Energie Ried GmbH eingestellt. Nach dem entlastenden Bericht des Landesrechnungshofes wurde diese Entscheidung erwartet. In der Begründung heißt es: „Angesichts dieser Ausführungen liegt kein – wie immer geartetes – strafrechtlich fassbares Verhalten der Verdächtigen vor.“

  1 / 2   Am 19. April nahmen Bürgermeister Bernhard Zwielehner (M.) und die Vizebürgermeister Thomas Dim (l.) und Peter Stummer zum Gutachten des Landesrechnungshofes Stellung. (Foto: Tips / Horn)

In einer ersten Reaktion meinte Bgm. Zwielehner: „Der Bericht der Staatsanwaltschaft ist wie ein Römischer Einser in der Schule. Noch entlastender für uns als angezeigte Personen kann ein solcher Bericht nicht ausfallen.“

In dem Verfahren ging es um Vorwürfe rund um Unternehmensentscheidungen und die Bestellung des Geschäftsführers der Energie Ried, Fritz Pöttinger, im Jahr 2022.

Ausgelöst wurde das Ermittlungsverfahren auf Grund einer anonymen Anzeige – laut Staatsanwaltschaft „von Seiten unternehmensnaher Personen sowie anonymer Hinweisgeber“ – wegen folgender Vorfälle im Jahr 2022: nicht erfolgtes „Closing“, „Geschäftsführerbestellung“ und „Museumsspende“ und Verdacht des Verbrechens der Untreue nach §§ 12 StGBH.

„Closing“

Beim „Closing“ geht es um eine nicht erfolgte Änderung der Beschaffungsstrategie, nachdem es im Oktober/November 2021 und erneut im Februar/März 2022 eine Preisexplosion bei Strom und Gas gab. Dadurch soll die Energie Ried 1,6 Millionen Euro verloren haben. Die Generalversammlung wollte aber nicht das Risiko eingehen, die Kunden mit stark schwankenden Floater-Tarifen „an die Börse zu schicken“. Die Staatsanwaltschaft: „Die aufgestellten 'Vermutungen' (von Seiten unternehmensnaher Personen sowie anonymer Hinweisgeber) zum 'Motiv' der Entscheidung haben sich nicht objektiviert.“

Geschäftsführerbestellung

Auch hier folgt die Staatsanwaltschaft der Linie der Angeklagten. In der Begründung der Verfahrenseinstellung heißt es: „Die Bestellung war durch einen Gemeinderatsbeschluss gedeckt, die Beauftragung eines Personalberatungsunternehmen (was naturgemäß mit Kosten verbunden ist) war nach dem StellbG [Stellenbesetzungsgesetz“ legitim, gerechtfertigt und notwendig, um einem öffentlichen Unternehmen eine Vielzahl von Personen für diesen Posten anbieten zu können.“

„Museumsspende“

Hier ging es um eine von der Energie Ried finanzierte Spende an das ebenfalls gemeindeeigene Museum Innviertler Volkskundehaus. Die Staatsanwalt führte dazu aus: „Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt bei derartigen Spenden grundsätzlich nicht vor.“ Bei der jahrelang geübten Praxis dieser Musemsspende sei “ein Befugnismissbrauch zu verneinen“.

Fazit

Nach diesen Ausführungen kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss: „Angesichts dieser Ausführungen liegt kein - wie immer geartetes - strafrechtlich fassbares Verhalten der Verdächtigen bei den oben angeführten Komplexen vor.“


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