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VRW-Obmann gegen Ablaufdatum der Rieder Parkgutscheine

Walter Horn, 02.09.2024 14:10

RIED. Die Stadt Ried hat Mitte August auf ihrer Website verkündet, dass die Parkgutscheine des Vereins Rieder Wirtschaft seit 1. Juli nicht mehr gelten. VRW-Obmann Michael Gärner widerspricht vehement.

Gültig oder nicht gültig – das ist hier die Frage. (Foto: Tips/Horn)
Gültig oder nicht gültig – das ist hier die Frage. (Foto: Tips/Horn)

Der Stadtrat hatte schon vor etwa einem Jahr beschlossen, dass die Gutscheine ihre Gültigkeit verlieren sollen, seitdem wurden sie auch nicht mehr ausgegeben. Dieser Beschluss wurde aber nicht kommuniziert; lediglich auf der Website der Stadt erschien eine entsprechende Notiz mit Datum vom 14. August 2024.

Laut VRW-Obmann Gärner wurden die Unternehmer, die diese Parkgutscheine gekauft hatten, nicht informiert.

Die Sicherheitswache wurde angewiesen, Kunden, die die Gutscheine noch benutzen, auf die abgelaufene Gültigkeit hinzuweisen. Es wurde aber in wenigstens einem Fall auch ein Strafzettel ausgestellt (der dann allerdings zurückgenommen wurde).

In manchen Betrieben wurden die orangen Parkgutscheine noch vor wenigen Tagen als kleines Geschenk an die Kunden ausgegeben.

Gärner spricht von einem „Irrtum der Gemeindeverwaltung“ und beruft sich dabei auf die Gewerbeordnung. Die besagt, dass Gutscheine ohne Befristung 30 Jahre lang gültig sind; ob eine Befristung zulässig ist, hängt von der Art des Gutscheins ab. Die Betriebe des VRW hätten für die Gutscheine bezahlt, da könne die Stadt nicht einfach die Gültigkeitsdauer beschränken und die nicht verwendeten Gutscheine zurückkaufen.

„Oft falsch verwendet“

Bürgermeister Bernhard Zwielehner weist darauf hin, dass die Aktion „gut gemeint“ war, aber dass viele Gutscheine falsch verwendet wurden, nämlich von Mitarbeitern der Innenstadtbetriebe. Außerdem seien etliche mehrfach verwendet worden. Das Ende der Gültigkeitsdauer sei eine Verordnung der Stadt, die in diesem Fall über der Gewerbeordnung stehe.

Wer noch Gutscheine hat, könne diese im Stadtamt, Abteilung Steuer/Kassa zurückgeben. Der Rücknahmepreis beträgt 25 Cent pro Gutschein.

Zwielehner weiter: „Die Gutscheinaktion ist beendet. Wir freuen uns aber auf Vorschläge des VRW, wie wir den Parkdruck in der Innenstadt verringern können.“

Auf der anderen Seite wartet Gärner noch auf eine Äußerung der Stadt: „Als Obmann trete ich dafür ein, dass die Kunden die Gutscheine weiterhin einlösen können. Der VRW ist bemüht, eine positive Lösung für alle Betroffenen zu finden. Dem VRW liegt noch keine Stellungnahme der Gemeinde vor.“


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