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BEZIRK ROHRBACH. Der Ansturm der von der Corona-Krise getroffenen EPUs, Kleinunternehmer und Selbständigen auf den Härtefonds der Regierung war seit dem Start am Freitag groß, die Aufregung bei vielen Betroffenen ebenso. Nachverhandlungen sollen verhindern, dass etwa Mehrfach-Versicherte aus dem Fonds fallen.

Foto: Wodicka
Foto: Wodicka

Eine Milliarde Euro stellt die Regierung als Soforthilfe zur Verfügung, auf dem Portal der Wirtschaftskammer kann man sich seit vergangenem Freitag dafür anmelden. Die ersten Auszahlungen sollen bereits Anfang dieser Woche auf den Konten landen, dies sollen erst 1.000 Euro, danach über drei Monate hinweg bis zu 6.000 Euro sein. Alleine in den ersten drei Tagen trudelten in Oberösterreich 7.623 Anträge ein, zur Auszahlung freigegeben und überwiesen wurden inklusive Sonntag 6.451 Anträge.

Notfall-Härtefonds soll kommen

Doch am Wochenende wurde klar, dass der Rettungsschirm „Löcher“ hat. So trifft es etwa Mehrfachversicherte oder jene, die erst in diesem Jahr mit ihrem Einpersonen- oder Kleinunternehmen starteten.

„Da haben sie einfach nicht nachgedacht! Es passt nicht, dass jetzt auch jemand kein Geld bekommt, der vielleicht gerade erst die Wirtschaft mit einer großen Investition angekurbelt hat und deswegen jetzt unter die Gewinn-Mindestgrenze fällt. Ich hoffe, dass diese Woche in dieser Hinsicht noch was passiert“, spricht eine Ein-Personen-Unternehmerin aus dem Bezirk Rohrbach für all jene, die derzeit noch keine Aussicht auf Unterstützung haben.

Noch am Wochenende kündigte die Regierung Nachverhandlungen an, ein zusätzlicher Notfall-Härtefonds soll sich um alle kümmern, die laut den derzeit geltenden Bedingungen leer ausgehen.

Hummer ruft nach nach Nachbesserung

Auch von Oberösterreichs Wirtschaftskammer-Chefin Doris Hummer kam bereits der Ruf nach Nachbesserungen: „Der Kreis der Anspruchsberechtigten muss auch auf Gründer und auf schon länger bestehende Betriebe erweitert werden. Wurde nämlich kräftig investiert, so kann der Gewinn zuletzt auch unter jenen 5.527 Euro gelegen haben, die zurzeit als Mindestgrenze für Anspruchsberechtigte festgelegt sind. Diese Grenze gehört beseitigt.“


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