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BEZIRK ROHRBACH. Am 31. Dezember trat das neue Drohnenregulativ in Kraft. Mit der EU-Verordnung werden die nationalen Gesetze für unbemannte Luftfahrzeuge innerhalb der Mitgliedsstaaten vereinheitlicht. Für gewerbliche Nutzer, wie beispielsweise Ronald Kasper aus St. Martin, bergen die Neuregelungen einige Vorteile.

Ronald Kasper nutzt Drohnen für seine Videoproduktionsfirma. Foto: privat
Ronald Kasper nutzt Drohnen für seine Videoproduktionsfirma. Foto: privat

Ronald Kasper aus St. Martin nutzt Drohnen für seine Videoproduktionsfirma (www.ronald-kasper.at). Seit zwei Jahren ist er damit selbstständig. Er erstellt hauptsächlich Image- und Werbefilme für Firmen, manchmal auch Musikvideos, und setzt die fliegenden Helfer gerne ein, da sie außergewöhnliche Aufnahmen möglich machen. Er findet die neuen Regelungen gut, denn: „Bisher hatte jedes Land seine eigenen Richtlinien, wodurch man sich vor dem Drohnenflug im Ausland immer ganz genau informieren musste.“ Nun müsse man nur noch auf wenige, länderspezifische Details achten.

Versicherung nötig

Da die Registrierung nun auch mit dem Vorweisen einer gültigen Drohnen-Haftpflichtversicherung verbunden ist, sind eventuelle Schäden, die durch das Gerät entstehen, auch abgesichert. Kasper: „Eine solche Versicherung abzuschließen, wurde bisher von Piloten kleiner Drohnen oft übersehen oder ignoriert. Gerade wenn es um Personenschäden oder auch Schäden an Betriebsanlagen geht, kann das in die Millionen gehen, es ist gut, dass jetzt eine Absicherung eingefordert wird.“

Nützliche Helfer

In der Zukunft sieht er für die surrenden Flugobjekte noch mannigfaltige Einsatzmöglichkeiten: „Google, Amazon und viele Paketdienste arbeiten schon seit Jahren an sogenannten Logistikdrohnen, welche Pakete zustellen sollen. Technisch funktioniert das bereits, hier müssen aber erst einige rechtliche Schranken fallen, bevor der Einsatz möglich wird. Drohnen könnten aber auch bei der Katastrophenhilfe wertvoll sein, indem sie gefährliche Gase aufspüren, verschüttete Menschen per Infrarot orten und vieles mehr. Spannend werden mit Sicherheit auch die Flug-Taxis, also selbstfliegende Drohnen, die bis zu zwei Personen befördern können. Solche werden aktuell schon von FACC in Ried gebaut und verkauft.“

Gefahr für Flugzeuge

Auch vonseiten des Flughafens Linz-Hörsching begrüßt man die neue Drohnen-Verordnung. Diese sorge nicht nur für mehr Sicherheit im Luftverkehr, sondern auch für die allgemeine Sicherheit. Dass Drohnen für Flugzeuge eine große Gefahr darstellen können, zeigte ein Vorfall im Dezember 2018. Der Flughafen Gatwick in London war damals drei Tage lang gesperrt, weil Drohnen im Flughafenbereich gesichtet wurden. Eine Drohnensichtung habe es zwar auch in Hörsching gegeben, diese verlief aber ohne Auswirkungen auf den Flughafenbetrieb.

Der Betrieb von Drohnen wird je nach Gewicht und Einsatzumgebung bzw. damit verbundenem Risiko in die drei Kategorien „offen“, „spezifisch“ oder „zertifiziert“ eingeordnet.

In der Kategorie „offen“ (250 Gramm bis maximal 25 Kilogramm) ist der Flug bis zu 120 Meter über Grund gestattet, wobei stets eine direkte Sichtverbindung zur Drohne bestehen muss. Ein Überfliegen von Menschenansammlungen ist dabei prinzipiell verboten.

Ab der Kategorie „spezifisch“ sind die Drohnen bewilligungspflichtig, ab der Kategorie „zertifiziert“ zertifizierungspflichtig. Die neue Verordnung verlangt, dass nun auch Drohnen (außer Spielzeugdrohnen) unter 250 Gramm registriert werden müssen. Bisher waren Fluggeräte dieser Gewichtsklasse unter bestimmten Voraussetzungen vom Luftfahrtgesetz befreit. Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm muss zum Erwerb der zum Drohnenflug erforderlichen Kenntnisse zusätzlich ein Online-Kurs absolviert und online ein Test abgelegt werden (Drohnenführerschein).

Für die Registrierung braucht man künftig eine Klassifizierung nach CE-Kennzeichnung. Für ältere Drohnen, die die neuen technischen Anforderungen nicht erfüllen, ist bis 1. Jänner 2023 eine Übergangsperiode vorgesehen.

Mehr Infos zum Drohnen-Regulativ: https://www.oeamtc.at/thema/drohnen/


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