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BEZIRK ROHRBACH. Achtsamer Freizeitgenuss mit Rücksichtnahme und Hausverstand hilft Konflikte mit der Land- und Forstwirtschaft vermeiden.

Wanderer sollten auch auf die Anliegen der Land- und Forstwirtschaft achten. (Foto: Soloviova Liudmyla/Shutterstock.com)

Gerade in Corona-Zeiten sind die Leute vermehrt zum Wandern oder Radfahren in der Region unterwegs und dabei kommt es immer wieder zu verstellten Hofausfahrten oder Abfall, der in den Wiesen liegen bleibt, weiß Bezirksbauernkammer-Obmann Martin Mairhofer. „Große Hotspots gibt es nicht, weil wir in der Region viele Wanderwege haben, aber jeder sollte sensibel und achtsam unterwegs sein.“

Nicht jeder Platz ist ein Parkplatz

Hauptkonfliktthema ist eben das Parken: Wer in der Stadt falsch parkt, bekommt sofort einen Strafzettel, „soweit soll es bei uns nicht kommen“, meint Mairhofer. Die rechtliche Grundlage wäre aber gegeben: Denn das unerlaubte Abstellen von Autos auf landwirtschaftlichem Grund stellt eine Besitzstörung dar, die mittels Klage vor den Bezirksgerichten zu verfolgen wäre. Für die betroffenen Landwirte stellt dies in der Praxis jedoch keine brauchbare Lösung dar. Stellt man das Auto auf öffentlichen Straßen ab, kann dies dazu führen, dass dort mit breiteren landwirtschaftlichen Maschinen nicht mehr gefahren werden kann.

Keinen Müll zurücklassen

Abfall, der zurückbleibt, ist ein weiterer Punkt, der Landwirte oft ärgert. Für die Jause sollte man sich einen Rastplatz suchen und Verpackungen oder Getränkedosen auch wieder mitnehmen und fachgerecht entsorgen. Wiesen sind die Nahrungsgrundlage des Viehs, Abfall hat darin nichts verloren. Beim Picknicken auf Wiesen ist unbedingt auf den Aufwuchs des Futters zu achten, um dieses nicht zu zerstören.

Wiesen gehören den Bauern

Wiesen werden oft mit Hundekot verschmutzt und dieser landet am Ende im Futtertrog der Rinder. Das kann bei den Kühen zu schweren, unheilbaren Erkrankungen führen. Das Betreten von fremden Wiesen und Feldern ist rechtlich gesehen verboten. Bäuerliche Wiesen und Felder dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Eigentümer oder Bewirtschafter betreten werden. Es ist auch verboten, sich Früchte von fremden Bäumen zu nehmen.

Wegmarkierungen und Sperren beachten

Generell sollten Querfeldein-Märsche vermieden werden, es gibt genügend markierte Wanderwege. Auch im Wald sollen die markierten Wege eingehalten werden, um das Wild zu schonen. Unbedingt beachtet werden müssen Sperren, die vor Gefahren bei der Waldarbeit warnen.


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