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Landwirte bitten um Verständnis für Beeinträchtigungen durch Erntearbeiten

Petra Hanner, 06.08.2021 18:57

BEZIRK ROHRBACH. Um Verständnis für die aktuellen Erntetätigkeiten der heimischen Landwirte und der damit unweigerlich einhergehenden Lärm-, Geruchs- und Staubentwicklungen wirbt Bezirksbauernkammer-Obmann Martin Mairhofer.

 (Foto: Weihbold)
(Foto: Weihbold)

Sommerzeit ist Erntezeit. Beim Befahren der Felder und Fahrtwege sowie beim Dreschen, Häckseln oder Trocknen kommt es sowohl zur Lärm- als auch zur Staub- oder Geruchsentwicklung. „Aus diesem Grund danken wir den Nachbarn und der ortsansässigen Bevölkerung für ihr Verständnis, dass es punktuell im Hochsommer zu Beeinträchtigungen kommen kann. Die Ernte bildet den Höhepunkt unseres bäuerlichen Jahreskreises und unsere Arbeit sorgt dafür, dass hochwertige, regionale Lebensmittel auf unsere Teller kommen“, sagt der Obmann der Bezirksbauernkammer.

Nichtsdestotrotz kommt es auch immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Bauern und Nachbarn, die sich beeinträchtigt fühlen.

Die Rechtslage

Grundsätzlich gilt ein allgemeines nachbarrechtliches Rücksichtnahmegebot. Das heißt, die Eigentümer benachbarter Grundstücke haben bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen. Nachbarn haben ihre Tätigkeiten jedoch so zu gestalten, dass nicht absichtlich und mutwillig andere beeinträchtigt werden. Sind diese Beeinträchtigungen aber unvermeidbar, hat sie ein Nachbar hinzunehmen. Lärm Wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, kann nach den Bestimmungen des OÖ Polizeistrafgesetzes mit einer Geldstrafe bis 360 Euro bestraft werden.

Der Lärm von Mähdreschern oder Traktoren kann vom Nachbarn durchaus als störend empfunden werden. Allerdings ist dieser Lärm nicht als ungebührlicherweise erregt anzusehen. Landwirtschaftliche Arbeiten sind übrigens auch am Abend, nach 22 Uhr und auch an Sonntagen zulässig. Gleiches gilt auch für Lärm, der am Hof entsteht: Trocknungsanlagen und dergleichen können auch in der Nacht und am Wochenende betrieben werden. Unzulässig wäre es aber, besonders laute Geräte ohne hinreichenden Grund gerade zu störenden Zeiten zu betreiben.

Staub, Erntegut

Die mit Erntearbeiten verbundene übliche Staubentwicklung ist von Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen, weil diese Staub­entwicklung mit den anfallenden Arbeiten zwangsläufig verbunden ist. Fällt aber beispielsweise Stroh von einem Mähdrescher auf benachbarte Grundstücke oder gelangt Häckselgut nicht auf den Wagen, sondern in Nachbars Garten, ist dieses Material vom Bauern zu entfernen.

Gülleausbringung

Ein weiterer Konfliktpunkt zwischen Bauern und Nachbarn ist die Gülleausbringung und die damit verbundene Geruchs­einwirkung. Die Düngung von landwirtschaftlichen Nutzflächen ist eine übliche Maßnahme, die vom Nachbarn hinzunehmen ist. Der Ausbringungszeitpunkt sollte jedoch unter größtmöglicher Rücksichtnahme gewählt werden, sodass die Nachbarn möglichst wenig gestört werden. Falls aber aus bestimmten Gründen ein Ausbringen einmal auch am Wochenende notwendig ist, ist das von den Nachbarn hinzunehmen.

Reden wir miteinander!

Im Besonderen empfiehlt Mairhofer: „Reden wir miteinander! Einige Bewirtschafter von Flächen neben Wohngebäuden oder Siedlungen informieren mittlerweile auch ihre Nachbarn über die anstehenden Bewirtschaftungsmaßnahmen via SMS oder sonstige elektronische Medien. Das direkte Gespräch sorgt oft für Verständnis und Akzeptanz und kann manche Konflikte entschärfen. In dem Zusammenhang pochen wir auf das Verständnis der Nachbarn für die Besonderheiten der Arbeiten auf Wiesen und Feldern und bemühen uns um ein gutes Miteinander.“


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