Hoher Tierwohl-Standard braucht kein radikales Vorgehen
BEZIRK ROHRBACH. Immer häufiger ist von Stalleinbrüchen unter dem Vorwand des Tierschutzes zu hören. Bezirksbauernkammer-Obmann Martin Mairhofer hat dafür absolut kein Verständnis – zumal bei uns die Tierwohl-Standards ohnehin die höchsten in ganz Europa sind.

Auch wenn es im Bezirk Rohrbach noch keine solchen Aktionen unter dem Deckmantel des Tierschutzes gegeben hat, sind wir nicht gefeit davor, betont Mairhofer. Er weiß von einigen Fällen, bei denen Aktivisten – oft schwarz bekleidet und vermummt – Stallungen und Höfe unbefugt betreten und gefilmt haben. „Auf diesen Bauernhöfen leben aber Familien, da schlafen Kinder und selbst wenn so ein Vorfall am helllichten Tag passiert, sind die Familien oft lange eingeschüchtert und leben in Angst und Panik“, macht der Hofkirchner Landwirt deutlich. „Das ist ein radikales Vorgehen, bei dem das ganze Umfeld, die Mitmenschen nicht wahrgenommen werden, sondern nur die eigenen Interessen und Ziele.“
Oft gehe es gar nicht ums Tierwohl, „die Eindringlinge möchten eigentlich die gesamte Nutztierhaltung verbieten“, fügt Martin Mairhofer hinzu.
Regelmäßige Kontrollen
Nicht nur die Landwirte selbst schauen aus eigenem Interesse darauf, dass es ihren Kühen, Schweinen oder Hühnern gut geht, auch durch Amtstierärzte, AMA oder die Molkereien wird laufend kontrolliert. „Dort, wo es Probleme gibt, muss man natürlich etwas dagegen tun. Aber das muss eine kundige Person feststellen und nicht ein radikaler Laie.“ Mairhofer gibt außerdem zu bedenken, dass solche Organisationen oft durch Spenden unterstützt werden.
Strafen werden deutlich erhöht
Das Land OÖ hat bereits 2015 ein Betretungsverbot für Stallungen durch unbefugte, betriebsfremde Personen im oö. Alm- und Kulturflächengesetz verankert. Die vorgesehene Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000 Euro soll nun im Sinne des Präventionsgedankens deutlich erhöht werden. „Stalleinbrüche sind kein Kavaliersdelikt. Indem die Strafdrohung um ein Fünffaches, auf bis zu 5.000 Euro erhöht wird, setzen wir dahingehend ein starkes und hoffentlich auch abschreckendes Zeichen“, sagt Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger. Die Anpassung des gesetzlichen Strafrahmens für Stalleinbrüche wird bei der nächsten Landtagssitzung durch eine Sammelnovelle für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft beschlossen.


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