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AIGEN-SCHLÄGL. Die Themen Sterbebegleitung und Sterbehilfe rückten bei der Dialog-Veranstaltung des Stiftes Schlägl in den Blickpunkt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil mit Beginn dieses Jahres das Sterbeverfügungsgesetz in Kraft getreten ist. Damit ist unter klar vorgegebenen Bedingungen assistierter Suizid erlaubt.

  1 / 5   Redeten über die letzte Phase des Lebens (v.l.): Palliativmediziner Johann Zoidl, Moderator Matthäus Fellinger, Moraltheologe Michael Rosenberger, Abt Lukas Dikany (Foto: Fellhofer)

Das Sterbeverfügungsgesetz nahm demnach auch einen Schwerpunkt der Vortrags- und Diskussionsveranstaltung in der Stiftsbibliothek ein. Dieses ermöglicht Menschen, die an einer unheilbaren und todbringenden Krankheit leiden oder durch schwere Krankheit dauerhaft beeinträchtigt sind, unter bestimmten Voraussetzungen ihr Leben nach einem freien und selbstbestimmten Entschluss zu beenden. „Österreich hat im Vergleich zu anderen Ländern eher strenge Regelungen – als Moraltheologe finde ich das auch gut und angemessen“, meinte dazu Michael Rosenberger, Universitätsprofessor an der Katholischen Privatuniversität Linz. Warum sich der Staat stark in diese letzte Entscheidung einmische, liegt für ihn daran, dass „Sterben keine Privatsache ist: Es geht nicht nur um den Sterbenden, sondern es hat Auswirkungen auf viele Menschen im Umfeld. Das darf man nicht unterschätzen“, betonte Rosenberger.

Muss bei Ausnahmefällen bleiben

Das Gesetz ist für ihn ein Versuch, seltene Ausnahmefälle zu regeln. Allerdings zeigt das Beispiel Schweiz, wo der assistierte Suizid am längsten erlaubt ist, dass es nicht bei einer kleinen Zahl an Fällen bleibt: Innerhalb der letzten 20 Jahren sind die Zahlen von knapp 200 Menschen im Jahr 2002 auf 1.250 im Jahr 2020 angestiegen.

„Hinter dem Wunsch nach einem assistierten Suizid steckt eine versteckte, tieferliegende Botschaft. Es liegt an uns, herauszufinden, was der Sterbende wirklich sagen will“, denkt Michael Rosenberger etwa an den Wunsch, bis zuletzt begleitet zu sein, seine Würde behalten zu können oder niemandem zur Last zu fallen. „Die Kunst der Sterbebegleitung ist es, das gewünschte Umfeld zu schaffen.“

Palliativmedizin hilft

Der ehemalige Abteilungsvorstand für Palliativmedizin im Ordensklinikum der Barmherzigen Schwestern, Johann Zoidl hat viele Male erlebt, wie es ist, wenn das Lebensende naht. „Manchmal gehen einem die Argumente aus, warum es sich in unerträglichen Situationen doch noch lohnt, zu leben“, sagte er. Palliativmedizin dürfe Symptome lindern und Schmerzmittel auch in hohen Dosierungen verabreichen. Und oft sei genau das der Wunsch der Menschen: „Gebts mir was, damit ich einschlafen kann – und nicht mehr munter werde“, habe er oft gehört. „Diese Möglichkeit ist ethisch und rechtlich abgesichert.“ Eine Patientin habe gar zu dem damals noch jungen Arzt gesagt: „Herr Doktor, ich möchte bei Ihnen sterben – damit hat sie mich entbunden von meinem medizinischen Ansinnen, ihr helfen zu können.“

Wenn man trotz der Entwicklungen und Fortschritten in der Medizin nichts mehr tun kann, ist es Zeit in eine andere Dimension, in eine spirituelle Ebene einzutauchen, ist Johann Zoidl überzeugt. „Wir haben ein gutes System mit Palliativplätzen, Palliativdiensten und Hospizen – aber es darf noch mehr sein. Es gibt sehr viel, das den Menschen gut tut, wenn das Ende naht.“

Gastgeber Abt Lukas Dikany wusste jedenfalls, dass es „auf der Palliativstation sehr menschlich zugeht.“ Da dürfe auch gesungen und gelacht werden, damit auch die letzte Phase des Lebens lebenswert bleibt.


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