30er-Zone in Kleinzell erneut abgelehnt - Gesetz lässt Regulierung nicht zu
KLEINZELL. Die gesamte Gemeinde ist dafür, die Bezirkshauptmannschaft jedoch lehnt die bei der Ortseinfahrt von Kleinzell geforderte 30 km/h-Zone erneut ab. Gesetzlich vorgegebene Parameter verhindern an dieser Stelle eine Regulierung der Geschwindigkeit.

Schon lange versucht man in der Gemeinde Kleinzell, den auf Landesstraßen in Ortsgebieten üblichen 50er rund um das Gemeindeamt, das Zeller Kaufhaus sowie in unmittelbarer Nähe zu Schule, Kindergarten und Mehrzweckhalle, in eine 30 km/h-Zone zu verwandeln. Als im Vorjahr ein Gesetz erlassen wurde, nachdem Gemeinden bei der Installierung von verkehrsberuhigten Straßen mehr Spielraum bekommen werden, sah man neue Chancen gekommen. Alle drei Fraktionen im Gemeinderat sowie das Ergebnis einer Bürgerbefragung haben sich in einer klaren Aussage getroffen: Hier sind so viele Fußgänger und vor allem Kinder unterwegs, es müsse ein 30er her. Allerdings wurde das Anliegen der Gemeinde von der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach in einem siebenseitigen Gutachten erneut untersagt. Für die Kleinzeller unverständlich – sie wollen nicht lockerlassen und sich weiterhin für dieses Anliegen einsetzen.
Keine Verbesserung zu erwarten
Bei der BH Rohrbach kann man das Anliegen der Kleinzeller gut nachvollziehen, allerdings müsse die Behörde gesetzliche Vorgaben beachten, sagt die Leiterin der Verkehrs- und Sicherheitsabteilung, Heidi Gabriel: „Natürlich erfordert die Situation in Kleinzell besondere Aufmerksamkeit der Autofahrer, wie in vielen anderen Orten auch. Laut Gesetz muss die reduzierte Geschwindigkeit aber geeignet sein, um das Schutzniveau zu erhöhen – und das ist hier nicht der Fall. Deshalb dürfen wir rechtlich nicht regulieren.“ Mit dem im Sinne der Verkehrssicherheit gut gestalteten Platz vor Gemeindeamt und Kaufhaus, dem Schutzweg, der gut situierten Bushaltestelle und den Gehsteigen sei die Situation bereits relativ sicher für alle Verkehrsteilnehmenden.
Dazu kommt, dass Schule und Kinderbetreuungseinrichtungen nicht direkt an der Durchzugsstraße liegen, „das wäre aber eine gesetzliche Voraussetzung“, sagt die Juristin. Erreichbar sind die Einrichtungen über einen Güterweg, wo schon eine 30er-Beschränkung gilt; ebenso wie auf der anderen Straßenseite Richtung Ortsplatz. Überdies ergab ein Geschwindigkeitsprofil, dass von vielen hier ohnehin nur 40 km/h gefahren werden.


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