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OBERKAPPEL/BEZIRK. Zum Artikel über die vor über 100 Jahren geplante Verlängerung der Mühlkreisbahn bis Kollerschlag und Bayern (hier geht's zum Beitrag), hat Oberkappels Topothekar Franz Hauer eine Ergänzung. Denn Oberkappel hätte damals andere Pläne gehabt.

  1 / 2   Eine Seitenlinie der Mühlkreisbahn hätte ursprünglich von Neufelden bis nach Oberkappel führen sollen – der Bau scheiterte aber an der Finanzierung. (Foto: Topothek Oberkappel)

In Oberkappel liegen Unterlagen vor, nach denen von einer anderen Betreibergesellschaft unter Hauptmann Bernhard Hanß aus Rannariedl eigene Pläne mit einer Seitenlinie der Mühlkreisbahn von Neufelden über Lembach, Hofkirchen und Altenhof bis Eilmannsberg mit der Option einer späteren Anbindung an Wegscheid verfolgt wurden. Das Rohrbach-Kollerschlager-Projekt und das Hanßprojekt wetteiferten nun um die Genehmigung. „Im Laufe der nächsten Jahre bildete sich eine weitere Interessentengruppe um die Gemeinden Sarleinsbach und Putzleinsdorf“, weiß Topothekar Hauer: „Das Hanriederprojekt brachte eine Variante mit einer Linie von Obermühl über Lembach, Putzleinsdorf und Sarleinsbach nach Rohrbach ins Spiel.“

Keine Einigung

Alle Projektgruppen sollen ihre Pläne sehr heftig verfolgt haben. „Da keine Einigung erzielt werden konnte, blieb die Erweiterung der Mühlkreisbahn an einem toten Punkt stecken. Außerdem brach in der Zwischenzeit der 1. Weltkrieg aus, wodurch sowieso alles zum Stehen kam“, berichtet Hauer.

Elektrische Schmalspurbahn wurde genehmigt

Im Jahr 1920 einigte man sich endlich auf das Hanßprojekt von 1905 mit einer Zusatzlinie von Lembach-Putzleinsdorf-Sarleinsbach nach Rohrbach und einem weiteren Flügel vom Bruckwirt nach Obermühl. Theodor Salburg aus Altenhof als damaliger Projektwerber reichte 1927 einen Vorentwurf einer elektrischen Schmalspurbahn mit diesen Linienführungen an die oö. Landesregierung zur Genehmigung ein. Der Hauptstrang sollte bis 1 km vor Oberkappel führen und eventuell später bis Wegscheid weitergeführt werden, da Wegscheid starkes Interesse an einem Anschluss hatte. Alle Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden waren mit Ausnahme einiger kleinerer Abänderungswünsche positiv, auch die Behörden bestätigten die Notwendigkeit der Vorhaben. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Handel und Verkehr vom 23. Februar 1928 wurde das Projekt grundsätzlich genehmigt.

„Die Ausführung scheiterte letztendlich aber an der Beschaffung der Geldmittel, da mittlerweile die Inflation alle Geldreserven aufgefressen und die Finanzierung dieses Riesenprojektes somit unmöglich gemacht hatte“, berichtet Franz Hauer.


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