Ab 1. März kann Rasern das Auto abgenommen werden
BEZIRK/Ö. Mit März tritt die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft, die eine Beschlagnahme von Fahrzeugen nach Raserei möglich macht. Bezirkshauptmann Valentin Pühringer geht allerdings nicht davon aus, dass in der Region allzu viele derartige Verfahren kommen werden.

„Die Raserszene ist in unserem Bezirk nicht so ausgeprägt, das ist kein Hotspot für illegale Autorennen“, sagt Pühringer. Und damit ein Fahrzeug beschlagnahmt wird, sei schon eine sehr deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung notwendig. Konkret kann bei mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Fahrzeug beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. „Wenn der Lenker eine Vorstrafe wegen Schnellfahrdelikten hat, ist die Beschlagnahme schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h bzw. 70 km/h möglich“, informiert der Bezirkshauptmann.
Vorsicht bei Baustellen
Aufpassen müsse man jedoch bei vorübergehenden Tempolimits: „Es gilt immer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit am Standort. Wenn jemand etwa auf einer Freilandstraße mit 120 km/h fährt, wo etwa durch Straßenschäden oder eine Baustelle nur 30 km/h erlaubt sind, könne die Novelle relevant werden. Wir haben oft Strafen und Führerscheinentzüge wegen Geschwindigkeitsübertretungen bei Baustellen“, ergänzt Pühringer.
Gehört das Auto übrigens nicht dem Raser, kann dieses natürlich nicht versteigert werden. In solchen Fällen bekommt der Fahrer ein lebenslanges Lenkverbot für ebendieses Fahrzeug.
Rechtliche Bedenken
Der ÖAMTC bezweifelt die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken: „Es gibt keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden“, betont ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Sinnvoller wären laut dem Mobilitätsclub zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.


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