Achleitner: "Bündelung von Strom- und Gasleitung ist nicht zu empfehlen"
MÜHLVIERTEL. Auf die Forderung von Grundbesitzern und Gemeinden hin (Tips berichtete) prüfte die Abteilung Umweltschutz des Landes OÖ die Bündelung der geplanten Starkstrom- und Gasleitung durch das Mühlviertel in einer Trasse. Wie Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner nun mitteilte, fiel die Prüfung dafür negativ aus.
„Eine Beurteilung der Realisierbarkeit dieses Vorschlags ist keine politische Entscheidung, sondern hat ausschließlich auf fachlicher Grundlage erfolgen. Daher habe ich das energiewirtschaftliche Planungsorgan der Abteilung Umweltschutz des Amtes der OÖ. Landesregierung mit einer Prüfung beauftragt. Das Ergebnis liegt nun vor und wurde heute dem zuständigen Ausschuss des OÖ. Landtages zur Kenntnis gebracht“, betont Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner.
Die Prüfung der Stellungnahmen der beteiligten Unternehmen Netz Oberösterreich, Linz Netz, Austrian Power Grid AG und Gas Connect Austria GmbH durch die Behörde energiewirtschaftliches Planungsorgan hat insbesondere ergeben, dass laut allen vier Unternehmen eine Leitungsbündelung insbesondere „zur zeitlichen Verzögerung beider Projekte führen“ würde. Resümee der Beurteilung: „Aus Sicht des energiewirtschaftlichen Planungsorgan ist die Sachlage technisch und wirtschaftlich eindeutig und die überlegte Infrastrukturbündelung daher nicht zu empfehlen.“
Die Gründe
Die Beurteilung der Rückmeldungen von Gas Connect GmbH, APG AG, Netz Oberösterreich und Linz Netz durch das energiewirtschaftliche Planungsorgan der Abteilung Umweltschutz im Detail:
- Die Leitungen (Gas und Strom) in einer Künette zu verlegen ist nicht regelkonform und nicht genehmigungsfähig.
- Der Bau kann zur Minimierung des Flächenbedarfs nur nacheinander erfolgen. Ein gleichzeitiger Bau hätte die Verdoppelung des Arbeitsstreifens im Verglich zur Gasleitung zur Folge und würde die Idee einer bodenschonenden Energietrasse per se konterkarieren.
- Die Führung der Stromleitungs- und Gasleitungstrassen würde aufgrund betrieblicher Anforderungen nicht zur gleichen Route führen.
- In der Projektumsetzung ergeben sich keine Synergien bei der Bündelung der Errichtungsarbeiten.
- Die Abstände von den beiden dann parallel geführten Projekten müssen aus sicherheitstechnischen Gründen so breit gewählt werden, dass keine wechselseitige Beeinflussung gegeben ist, weshalb es zu einer gesamten ständig freizuhaltenden und unbebaubaren Trassenbreite - gemäß Stellungnahme Netz Oberösterreich - von rund 40 Metern kommen würde.
- Die UVP-Einreichung der 110 kV-Mühlviertelleitung als Freileitung ist für Juni 2024 geplant. Eine Neuplanung der Stromleitung als zweisystemiges Kabel mit Trenntrafos in räumlicher Nähe zur Gasleitung inkl. neuer Dienstbarkeiten würde das Projekt „Mühlviertelleitung“ an den Start zurückschicken und eine zeitliche Verzögerung von mehreren Jahren mit sich bringen.
- Die befragten Unternehmen führen unmissverständlich aus, dass eine Koppelung beider Projekte in Form einer vorgeschlagenen „Infrastrukturbündelung“ zur zeitlichen Verzögerung beider Projekte führt. Dies wirkt sich im Fall des „WAG Loop 1“ auf die Sicherstellung der Versorgungssicherheit durch Möglichkeiten der Erdgasdiversifikation und im Fall der Stromversorgung Mühlviertel durch die Verzögerung der Leistungsbereitstellung und damit der wirtschaftlichen Entwicklung der Region und durch verminderte Einspeisemöglichkeiten erneuerbarer Energieträger direkt negativ aus.
- Die ortsnahe Verlegung zweier derart wichtiger, kritischer Infrastrukturprojekte bietet erhöhte Risiken in Bezug auf Naturgefahren, aber auch externer Manipulationen.
- Die Entscheidungshoheit liegt bei den planenden und ausführenden Unternehmen, welche im nächsten Schritt die Projekte bei den zuständigen Genehmigungsbehörden einreichen.
- Aus Sicht des energiewirtschaftlichen Planungsorgan ist die Sachlage technisch und wirtschaftlich eindeutig und die überlegte Infrastrukturbündelung daher nicht zu empfehlen.
„Die zur Diskussion gestellte Leitungsbündelung ist ein rein fachliches Thema. Das energiewirtschaftliche Planungsorgan als objektive Behörde kommt zur klaren Beurteilung, dass eine derartige Bündelung beide Projekte sowohl aus technischer Sicht als auch aufgrund der zeitlichen Verzögerung nicht zu empfehlen ist. Wobei die Entscheidung bei den planenden und ausführenden Unternehmen liegt. Aus Sicht der Politik hat jedenfalls die Sicherstellung der Versorgungssicherheit durch raschen Ausbau der Netze sowohl bei Strom als auch Gas und in weiterer Folge auch bei Wasserstoff höchste Priorität“, unterstreicht Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner.
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