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BEZIRK SCHÄRDING. Silvester ohne Feuerwerk ist für viele undenkbar. Wie man die Reste von Silvesterknallern richtig entsorgt, erklärt der Bezirksabfallverband Schärding.

 (Foto: knipseline/pixelio.de)
(Foto: knipseline/pixelio.de)

Feuerwerkskörper, Silvesterknaller und Böller fallen unter das Pyrotechnikgesetz und dürfen im ASZ nicht übernommen werden. Nicht abgeschossene Feuerwerkskörper oder Blindgänger können gegebenenfalls beim Händler zurückgegeben werden, wobei es hier keine gesetzliche Rücknahmepflicht gibt. Die Stände vor den Supermärkten, die Feuerwerkskörper verkaufen, sind am 1. Jänner leider schon wieder abgebaut. Daher empfiehlt es sich, Feuerwerk nur im Fachhandel zu erwerben. Leere Feuerwerksbatterien und abgefeuerte Raketen gehören in die Restabfalltonne.

Nachhaltiges Silvester

Es wird empfohlen, nur so viele Böller zu kaufen, wie man am Silvesterabend verbrauchen kann. Im Sinne des Tier- und Umweltschutzes empfiehlt es sich generell, auf ein eigenes Feuerwerk zu verzichten und öffentliche Feuerwerke, Lasershows zu besuchen, natürlich unter Einhaltung der Corona-Beschränkungen. Zehn Ideen für ein nachhaltiges Silvester finden Sie hier: www.smarticular.net/silvester-umweltfreundlich-party-alternativen-boeller-raketen-wachsgiessen-plastikfrei/


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