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Sicherungshaft: „Keine willkürliche Festsetzung von Menschen“

Omer Tarabic, 05.03.2019 18:11

BEZIRK SCHÄRDING. Der Mord am Sozialarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, der durch einen abgelehnten Asylwerber verübt wurde, hat ganz Österreich geschockt. Um die Österreicher in Zukunft vor solchen Taten zu schützen, will Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) nun eine Sicherunghaft, auch Präventionshaft genannt, für potenziell gefährliche Ausländer einführen.    

Innenminister Herbert Kickl (l.) mit Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (Foto: Wodicka)

Neue Gesetzesvorschläge von Innenminister Herbert Kickl spalten oft die ganze Nation und sorgen nicht selten für große Aufregung. So auch im Bezug auf die Sicherungshaft: Während die Regierungsparteien den Vorschlag des Innenministers begrüßen, sind sich die Oppositionsparteien, vor allem die SPÖ, noch uneinig. Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil kann sich eine Sicherungshaft vorstellen, aber nicht nur für Ausländer, sondern auch für Österreicher. Davon halten die Politiker der Regierungsparteien jedoch wenig. „Die Sicherungshaft soll beziehungsweise kann es nur für Asylwerber geben, die für die Zeit bis zur möglichen Abschiebung in Verwahrung genommen werden. Vorschläge, wie sie etwa von Wiens Bürgermeister Michael Ludwig und seinem SPÖ-Parteikollegen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, gekommen sind, nämlich auch Gefährder aus Österreich (“Inländer“) in Sicherungshaft zu sperren, entsprechen nicht der Vorstellung eines freien, demokratischen Staates. Da sich der Vorschlag auf die EU-Aufnahmerichtlinie bezieht und nur für Asylwerber gilt, muss man sich fragen, wohin denn Ludwig oder Doskozil die Österreicher im übrigen dann abschieben wollen“, so Nationalrat Hermann Brückl.

Pamela Rendi-Wagner, Bundesparteivorsitzende der SPÖ, will keine Zustimmung zu den Regierungsplänen geben, bevor der“Fall Dornbirn“ nicht lückenlos aufgeklärt ist. 

Gegen die Einführung der Sicherungshaft ist Johannes Bogner, Bezirksgeschäftsführer der SPÖ des Bezirks Schärding. „Was wir unter keinen Umständen brauchen, ist eine Bestrafung oder Verurteilung auf Verdacht. Wenn das massiv eingreift in Freiheits- und Grundrechte, dann ist dafür die SPÖ nicht zu haben“, so Johannes Bogner. Laut dem Sozialdemokraten gäbe es in Österreich ausreichend Gesetze, um Menschen, die kriminelle Handlungen gesetzt haben, zu bestrafen beziehungsweise in Haft zu nehmen, wenn dies notwendig ist. Viel mehr warnt Bogner davor, dass Österreich immer mehr Richtung einen autoritären Staat geht. „Es ist wichtig, den Innenminister in die Schranken zu weisen. Menschen auf bloße Mutmaßungen hin in Haft zu nehmen. Es werden dabei Grenzen überschritten, die immer mehr in Richtung autoritären Staat führen. Die Auswirkungen können sich gegen alle Österreicher richten“, berichet Bogner. 

Sicherheit der Österreicher an erster Stelle

Für Marianne Reininger, Bezirksgeschäftsführerin der ÖVP des Bezirks Schärding, und ihre Parteikollegen steht die Sicherheit der Österreicher an erster Stelle. „Ein Vorfall wie in Vorarlberg darf sich nicht mehr wiederholen. Die Bundesregierung wird unter Federführung von Staatssekretärin Karoline Edtstadler, Innenminister Herbert Kickl und Justizminister Josef Moser gemeinsam mit namhaften Experten eine verfassungsrechtlich konforme Umsetzung der so genannten Sicherheitshaft als Teil eines Fünf-Punkte-Programmes erarbeiten“, berichtet Reininger.

Fünf-Punkte-Programm

Dieses Programm beinhaltet Ausreisezentren, nächtliche Anwesenheitsverpflichtung, weitere Verfahrensbeschleunigung und Außerlandesbringung, erleichtert die Aberkennung eines Asylstatus bei Straffälligkeit und die Erweiterung der Haftmöglichkeiten bei „Gefährdern“ – die so genannte Sicherungshaft.

Dass das Vorhaben von Innenminister Kickl nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention im Einklang steht, wie von den Oppositionsparteien behauptet, dem widerspricht Reininger. „Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil zur Rechtssache C-601/15 vom 15. Februar 2016 im Hinblick auf die Sicherungshaft für Asylwerber in den Niederlanden klargestellt, dass eine Sicherungshaft mit der EU-Grundrechtecharta und somit auch der Europäischen Menschenrechtskonvention in Einklang steht, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden“, informiert Reininger. Zu diesen Kriterien gehören unter anderem: Die Sicherungshaft verfolgt das Ziel des Schutzes der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung und dient daher dem Gemeinwohl. Die Sicherungshaft ist verhältnismäßig und ist geeignet, die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung zu schützen. Die Inhaftnahme erfolgt auf Basis einer umfassenden Einzelfallprüfung. 

Keine willkürliche Festsetzung von Menschen

Nationalrat Hermann Brückl begrüßt die Pläne des Innenministers. „Wenn von Personen, die zu uns nach Österreich kommen, noch dazu, wenn es sich um solche handelt, die angeblich vor Krieg und Gewalt fliehen, eine Gefahr für unsere Bürger ausgeht, muss es möglich sein, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen“, so Brückl. Laut dem Nationalrat geht es bei der Sicherungshaft nicht um die willkürliche Festsetzung von Menschen, sondern um den Schutz der Österreicher. „Die Entscheidung über die Schaffung der gesetzlichen Möglichkeiten zur Einführung einer Sicherungshaft sollte so zeitnah wie möglich erfolgen“, informiert Brückl. Und weiter: „Bei der Entscheidung über wen Sicherungshaft verhängt werden soll, ist auf dem Grundsatz der Gewaltentrennung abzustimmen. Daher sollte meiner Meinung nach ein Richter oder jemand der mit entsprechender juristischer Expertise ausgestattet und nicht der Exekutive zuzuordnen ist, über die Sicherungshaft entscheiden.“

Sicherungshaft in 15 Ländern

Österreich wäre nicht das erste Land, dass die Sicherungshaft einführt. In Irland, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Griechenland und Zypern gibt es bereits eine Präventionshaft. 


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