Sozialhilfe: neues Gesetz angelaufen
SCHÄRDING. Als erstes Bundesland hat Oberösterreich den Bezug von Sozialhilfe an eine Deutschpflicht geknüpft. Dem neuen Gesetz, das seit 1. Jänner gilt, hat der Landtag mit einer breiten Mehrheit zugestimmt.

Bislang mussten Sozialhilfeempfänger mit Migrationshintergrund die Bereitschaft, einer Arbeit nachgehen zu wollen, nachweisen. Jetzt müssen sie „ in angemessener und zumutbarer Weise zur Integration beitragen“, indem sie die Bereitschaft zeigen, Deutsch zu lernen – beispielsweise durch die Teilnahme an einem Deutschkurs. Das erforderliche Sprachniveau richtet sich nach der „Vermittelbarkeit am österreichischen Arbeitsmarkt“. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss das Land die Sozialhilfebezieher nicht mehr ermahnen, sondern kann die Förderungen in vier Stufen sofort kürzen. Die Sanktionen reichen von einer zehnprozentigen Kürzung für einen Monat über 20- und 50-prozentige Kürzungen bis zur gänzlichen Einstellung der Leistung nach sieben Monaten.
Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP): „Integration gelingt nur durch das Erlernen unserer gemeinsamen deutschen Sprache und Sozialhilfe ist eine temporäre Unterstützungsleistung in Notlagen. Unser Ziel muss immer sein, Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen. Der Schlüssel für Menschen mit Migrationshintergrund ist hierfür die Sprache.“
In Oberösterreich beziehen insgesamt 5.983 Personen Sozialhilfe. Davon sind 3.417 österreichische Staatsbürger und 351 EU-Bürger sowie 1.799 Asylberechtigte, 273 Drittstaatsangehörige und 143 Personen mit sonstigem Daueraufenthaltsrecht. Rund 37 Prozent aller Sozialhilfeempfänger haben eine andere Muttersprache als Deutsch. Im Bezirk Schärding beziehen 59 Personen Sozialhilfe. 41 sind österreichische Staatsbürger, 13 sind asylberechtigt. Dazu kommen drei EU-Bürgerinnen und ein Drittstaatsangehöriger.


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