Umwidmungs-Causa in St. Martin geht in die nächste Runde
ST. MARTIN. Nachdem vor wenigen Tagen der St. Martiner Gemeinderat die Umwidmung von Grundstücken beschlossen hat, kündigt Neos-Regionalkoordinator Martin Leibetseder rechtliche Konsequenzen an.

„Ohne vorherige Kundmachung im Internet, wie im Gesetz vorgesehen, wurde die Änderung der Flächenwidmung kurzerhand in den Gemeinderat gebracht und abgestimmt“, kritisiert Leibetseder, der seit dem Vorjahr gegen eine Umwidmung an der B127 im Bereich des Lagerhauses ankämpft. Für den Neos-Politiker ist klar, dass „hier versucht wurde, die Bevölkerung von Informationen und den entsprechenden Plänen über die Umwidmung von der Sitzung im Gemeinderat fernzuhalten.“ Nachdem seiner Meinung nach der Beschluss rechtswidrig auf die Tagesordnung genommen wurde, hätte eine Abstimmung über die Änderung des Flächenwidmungsplans gar nicht erfolgen dürfen. Leibetseder habe sich auch bereits an das Amt der Oö. Landesregierung mit einer Beschwerde gewandt. „Nachdem es ohnehin keine Parteienstellung für betroffene Nachbarn und Anrainer gibt, braucht es im Vorfeld die entsprechenden Informationen für Interessierte“, betont Martin Leibetseder.
Änderung braucht keine Kundmachung
St. Martins Bürgermeister Wolfgang Schirz will diese Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen und erklärt: „In der Gemeinderatssitzung wurde der Grundsatzbeschluss zur Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes in den Ortschaften Allersdorf und Anzing einstimmig beschlossen. Dazu sieht das OÖ. Raumordnungsgesetz keine Kundmachung vor dem Grundsatzbeschluss im Gemeinderat vor. Eine vierwöchentliche Kundmachung vor der Fassung des Grundsatzbeschlusses im Gemeinderat ist nur bei der Neuerlassung oder grundlegenden Überprüfung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes vorgesehen.“
Kein Bauland mehr verfügbar
Die Umwidmung war notwendig, weil die Bauparzellen in St. Martin aufgebraucht sind, es aber laufend Anfragen nach Baugrundstücken gibt. Jetzt kann eine neue Siedlung in Anzing entstehen, allerdings müsse bei der Umwidmung auf den Umgebungslärm durch die Rohrbacher Bundesstraße Rücksicht genommen werden, informiert Wolfgang Schirz. „Im Gemeinderat wurde eine Mischgebietswidmung beschlossen, wobei ein Teil dieser Widmung von einer Lärmschutzzone im Bauland erfasst ist. Das heißt, dass bei der Planung der Wohnhäuser auf den Lärm Rücksicht genommen werden muss.“ 20 neue Bauparzellen können auf dieser etwa zwei Hektar großen Fläche zwischen dem Sportpark Trops und der Eigentumswohnanlage in Anzing geschaffen werden.
Gewerbegebiet erweitert
Grundbesitzer Karl Leitner habe sich auf Wunsch der Marktgemeinde St. Martin außerdem bereit erklärt, in Allersdorf eine Gewerbefläche von rund 1,2 Hektar umwidmen zu lassen. Denn die Flächen beim Gewerbegebiet in Stapfenedt sind verkauft und für neue Betriebsansiedlungen in St. Martin ist kaum noch Grund vorhanden. Die neue Fläche liegt an der Rohrbacher Bundesstraße und grenzt direkt an das Betriebsbaugebiet des Lagerhauses und der Firma Sport Haderer an. Die notwendige Infrastruktur ist bereits vorhanden. Eine Fläche von rund 4.500 m² wird als Gemischtes Baugebiet, die Restfläche von etwa 7.000 m² als Betriebsbaugebiet gewidmet.
Acht Wochen Zeit für Stellungnahme
Nach dem Grundsatzbeschluss erfolgt nun die Verständigung an die betreffenden Dienststellen und der Grundeigentümer, Nachbarn und Anrainer. „Diese haben acht Wochen Zeit, eine Stellungnahme in den gegenständlichen Verfahren abzugeben“, informiert der Bürgermeister. Betroffene der Umwidmung in Anzing hätten überdies schon Anfang Februar Informationen über das Vorhaben erhalten.
Stellungnahme nicht für Private
Martin Leibetseder indes kontert, dass es für Nachbarn und Anrainer nach dem Gemeinderatsbeschluss keine Möglichkeit zur Stellungnahme mehr gebe. Ein solche könnten nur Landesregierung, benachbarte Gemeinden, Kammern oder Umweltanwaltschaft oder Körperschaften öffentlichen Rechts abgeben.


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