Gemeinderatssitzung St. Pölten: Beschluss der Gebührenerhöhung und Debatte um Mindestsicherung
ST. PÖLTEN. Der Stadtsenat und der Gemeinderat tagten gestern im Rathaus. Dabei drängte die ÖVP in einer Resolution auch auf eine bundeseinheitliche Lösung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung nach NÖ-Vorbild.
In der Sitzung fasste der Stadtsenat folgende Beschlüsse:
- Vakuumentwässerung Pottenbrunn: Aufgrund von privaten Bautätigkeiten ist es erforderlich, auf den jeweiligen Parzellen Hausanschlussschächte zum Anschluss der Parzellen an die Vakuumentwässerung Pottenbrunn zu versetzen. Die Vergabe der Lieferung des benötigten Materials und Ersatzteilen in der Höhe von 62.000 Euro ergeht an die Firma Gumptmayr Armaturen G.m.b.H.
- Fahrradgarage in Park and Ride-Anlage Parkpromenade: Mit der Betreuung der Fahrradgarage in der P&R-Anlage am Hauptbahnhof St. Pölten wird für zwei Jahre die Energie- und Umweltagentur Niederösterreich beauftragt. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 1680 Euro.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten beschloss unter anderem:
- Neues Stadtentwicklungskonzept 2016 und neuer Flächenwidmungsplan: Der Gemeinderat beschließt das neue Stadtentwicklungskonzept, welches das Bindeglied zwischen Grundlagenforschung und dem Örtlichen Raumordnungsprogramm, insbesondere dem Flächenwidmungsplan darstellt. Es fasst nicht nur die einzelnen Fachkonzepte der Stadt, wie das Landschaftskonzept, Verkehrskonzept, diverse Planungsleitbilder sowie die Ergebnisse der Grundlagenforschung zu einem Gesamtkonzept zusammen, sondern konkretisiert vor allem Ziele des Örtlichen Raumordnungsprogrammes durch eine klare räumliche Zuordnung für die Zukunft.
- Abänderung der Wasserabgabenordnung: Laut § 12 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes erfolgt der Beschluss für eine Abänderung der Wasserabgabenordnung. Die letzte Anpassung der Wasserabgabenordnung wurde per 1. Jänner 2015 durchgeführt. Die Neukalkulation erfolgte einerseits auf Basis des Berechnungsmodells des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978, andererseits auf Basis der hausinternen Kostenrechnung. Der Verbraucherpreisindex ist seit der letzten Erhöhung um 2,2 % gestiegen (Vergleich VPI 2010 Jänner 2015/VPI 2010 Juli 2016). Der Einheitswert für Wasseranschluss- und Wasserergänzungsabgaben ist auf Grund der Neuermittlung von 10,80 auf 11 Euro anzuheben, das sind 1,85 %. Die Grundgebühr für 1 Kubikmeter Wasser wird von 1,30 auf 1,40 Euro zzgl. Ust (zuzüglich Umsatzsteuer) erhöht. Die Bereitstellungsgebühr in der Höhe von Euro 6,00 Pro Kubikmeter der Nennbelastung des Wasserzählers wird auf Euro 10,00/m3 zzgl. Ust erhöht.
- Änderung der Kanalabgabenordnung: Es wird beschlossen, dass zur weiteren Sicherung der Kostendeckung im Abwasserentsorgungsbetrieb eine Anpassung der von den Anschlussnehmern zu entrichtenden Einmündungsabgaben bzw. der Benützungsgebühren vorgenommen werden muss. Zu diesem Zweck wird, gemäß NÖ Kanalgesetz 1977 vom Gemeinderat eine neue Kanalabgabenordnung beschlossen.
- Neufestsetzung der Müllgebühren: Die Stadt St. Pölten hat letztmalig mit 1. Jänner 2011 die Müllgebühren erhöht. Auf Grund des gestiegenen Verbrauchpreisindex von Jänner 2011 bis August 2016 um 10,196% wird eine Anhebung der Müllgebühr für Restmüll um 9,00% und Biomüll um 11,31% beschlossen.
- Verlängerung Betriebskostensubvention: In Bezugnahme auf den Gemeinderatsbeschluss vom 9. Juli 2010 wird die Fortführung der Betriebssubvention für das VAZ St. Pölten in der Höhe von 290.000 Euro pro Jahr bis 2022 beschlossen.
Kritik der ÖVP an Gebührenerhöhung
„Das rote Packerl unter dem Christbaum besteht heuer also aus Gebührenerhöhungen in der Höhe von fast 100 Euro“, fasst VP-Vizebürgermeister Matthias Adl zusammen. „Unsere Haltung dazu ist glasklar: Keine Gebührenerhöhungen, solange nicht alle Stadtteile erschlossen sind. Bevor die Wasser- und Kanal-Infrastruktur nicht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht, werden wir Erhöhungen nicht zustimmen“, hält Adl fest.
Debatte um Mindestsicherung
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten spricht sich zwar gegen jeglichen Missbrauch der „Bedarfsorientierten Mindestsicherung“ aus, aber auch gegen unsoziale Politik, die am Rücken von Kindern und Menschen mit Behinderung ausgetragen wird. Daher fordert der Gemeinderat den NÖ Landtag auf, die beschlossene Kürzung der BMS mit 1.1.2017 für Kinder und pflegende Angehörige von behinderten Menschen in Niederösterreich aufzuheben und eine entsprechende Gesetzesänderung zu beschließen.
„Mit ihrer heutigen Vorgangsweise hat sich gezeigt, dass die SPÖ egal ob auf Landes- oder Stadtebene die Partei der Arbeitsunwilligen ist. Gemeinsam mit seinen Genossen hat der SPNÖ-Landesvorsitzende und Bürgermeister Matthias Stadler gegen eine bundesweite Deckelung bei der Mindestsicherung gestimmt“, hält VP-Vizebürgermeister Matthias Adl im Anschluss an die Gemeinderatssitzung in der Landeshauptstadt fest. „Wir haben im Gemeinderat mit einer Resolution auf eine bundeseinheitliche Lösung nach NÖ-Vorbild gedrängt. Denn für uns ist klar: Wer arbeiten geht, darf nicht der Dumme sein. Herr Stadler und seine Genossen verraten defacto ihre eigenen Wählerinnen und Wähler und alle Steuerzahler, die das Sozialsystem finanzieren“, so Adl.
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