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ST. PÖLTEN, NÖ. Die Grünen erwägen die Landtagswahl anzufechten. Spitzenkandidatin Helga Krismer denkt zumindest laut darüber nach.

Helga Krismer
Foto: Grüne NÖ
Helga Krismer Foto: Grüne NÖ

Seit gestern ist das Wahlergebnis der Landtagswahl 2018 amtlich und damit beginnt auch die vierwöchige Einspruchsfrist. Die Grünen NÖ prüfen nun eine Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof und Spitzenkandidatin Helga Krismer argumentiert das so: „Zwei Drittel aller Zweitwohnsitzer in Niederösterreich durften am 28. Jänner nicht wählen, weil sie von der neuen ÖVP-Regelung willkürlich gestrichen worden sind. Unzählige Menschen haben versucht am Wahlsonntag trotzdem zu wählen und wurden nicht zugelassen. Diesen Personen ist das Wahlrecht entzogen worden, teilweise wurden sie nicht ordnungsgemäß informiert und/oder einfach aus dem Verzeichnis eigenmächtig gestrichen“.

Ein möglicher Grund einer Anfechtung der Wahl durch die Grünen NÖ kann die gesetzliche Grundlage der Wahlrechtsnovelle und die ungleichmäßige Umsetzung in den NÖ Gemeinden sein. „Bis zum Ende der Einspruchfrist werden wir daher sachlich eine Wahlanfechtung prüfen“, so Helga Krismer abschließend.


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