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LRH-Sonderprüfung bestätigt eine „Kultur des Wegschauens“ in St. Wolfgang

Hans Promberger, 12.01.2018 13:36

ST. WOLFGANG. Die Sonderprüfung des Landesrechnungshofes (LRH) bestätigt, dass die Gemeinde seit 1999 mehrfach gegen gesetzliche Bestimmungen und Landesvorgaben verstieß und die Landesregierung dennoch zugesagte Mittel auszahlte, obwohl die Verstöße der Gemeinde bekannt waren.

Mindestens seit 1999 gab es bis 2015 schwere Verwaltungsmängel im St. Wolfganger Rathaus. Foto: Spitzbart

St. Wolfgang galt seit 20 Jahren als Problemfall, denn die mangelnde Qualität der Verwaltungsführung habe sich in zahlreichen Prüfungen gezeigt – so der LRH. „Wir haben aber keine Hinweise darauf, dass die Aufsichtsbehörde vor 2016 vom tatsächlichen Ausmaß der Arbeitsrückstände in der Bauverwaltung und dem dadurch entstandenen Schaden informiert war“, sagt LRH-Direktor Friedrich Pammer.

Trotz bekannter Verstöße, zahlte Land Mittel aus

Unter dem 2015 zurückgetretenen Bürgermeister Hannes Peinsteiner (ÖVP) waren mehr als 900 (!) Bauverfahren nicht bearbeitet worden – Tips berichteten. Besonders problematisch ist laut LRH das Vorhaben Amtsgebäude im Zuge der Landesausstellung 2008, denn hier wurde das Musikprobelokal viel zu groß ausgeführt, keine Bedarfsprüfung für die großzügigen Veranstaltungsräumlichkeiten vorgenommen und das Projekt ohne aufsichtsbehördliche Genehmigung umgesetzt. Letztere wurde erst vier Jahre nach Baubeginn nachträglich erteilt. Die Landespolitik wusste spätestens seit 2010 von den Problemen in St. Wolfgang. Trotzdem wurden alle in Aussicht gestellten Mittel ausbezahlt, „Es liegt der Schluss nahe, dass die Zusagen der zuständigen Mitglieder der Landesregierung höhere Bedeutung hatten als die Einhaltung von Spielregeln durch die Gemeinde„, formuliert Pammer.

Folgenlose Beschwerde

Der damals für die Gemeindeaufsicht zuständige Landesrat Josef Ackerl (SP) beschwerte sich 2010 schriftlich bei Landeshauptmann Josef Pühringer (VP), dass Peinsteiner – von 2009 bis 2015 auch Landtagsabgeordneter – die Gemeindeordnung ignoriere. Die Beschwerde blieb folgenlos.

Dabei hätte es durchaus Sanktionsmöglichkeiten gegeben. 2013 sei eine Auszahlungssperre vereinbart worden, trotzdem wurden 430.000 Euro an BZ-Mitteln für die Volksschulsanierung ausbezahlt. „Ohne ersichtlichen Grund“, so Pammer. „Sowohl die Auszahlung dieses Betrags im Jahr 2013, als auch die Auszahlung aller anderen BZ-Mittel an die Marktgemeinde, entsprachen den Richtlinien“, wehrt sich der kritisierte politisch zuständige Landesrat Max Hiegelsberger (ÖVP).

Als „haarsträubend“ bezeichnet hingegen FPÖ-Landtagsklubobmann Herwig Mahr das Ergebnis der LRH-Sonderprüfung. „Diese deckt schonungslos auf, welche chaotischen Zustände bis 2015 im Bereich der Aufsicht und Finanzierung von Gemeinden geherrscht haben. Nun erwarte ich mir Konsequenzen auf allen Ebenen.“ Er sehe im nächsten Kontrollausschuss großen Erklärungsbedarf aller Beteiligten.


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