REGION STEYR. Ein Mann aus dem Ennstal hat seine Bank geklagt. Streitwert: 7500 Euro. Das Urteil könnte positive Auswirkungen für Häuslbauer in ganz Österreich haben.
Vor zwei Jahren erhielten viele Konsumenten – die ihren Hauskauf oder Bau mit Krediten finanziert hatten – Post von ihren Banken. Darin wurde dargelegt, warum man trotz negativer Referenzzinssätze Zahlungen von den Kunden verlangen darf. „Man hat sich darauf gestützt, dass jedem Kunden klar gewesen sein musste, das die Bank an Krediten etwas verdient“, sagt der Steyrer Anwalt Hubert Niedermayr. Er vertritt allerdings die gegenteilige Meinung und zog mit einem Mandanten aus dem Ennstal vor das Bezirksgericht für Handelssachen in Wien. „Die Bank trägt das Währungsrisiko und verfügt über die entsprechende Kompetenz. Dieses Risiko darf den Kunden nicht aufgebürdert werden“, ist Niedermayr überzeugt. Nach einer Niederlage in erster Instanz wurde der Berufung nun zur Gänze stattgegeben. „Das Gericht hat ausgesprochen, dass die Praktik der Banken unzulässig war“, so der Anwalt, der von einem beachtlichen Erfolg spricht. Rechtskräftig ist das Urteil nicht, die Gegenseite wird vor den Obersten Gerichtshof (OGH) ziehen.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden