Rauchen und Feuermachen im Wald streng untersagt
STEYR/STEYR-LAND. Mit der extremen Hitze von letzter Woche kam das Verbot: Die Bezirkshauptmannschaft hat eine Verordnung über den Waldbrandschutz erlassen.
In sämtlichen Waldgebieten der Stadt Steyr sowie aller Gemeinden von Steyr-Land und in deren Gefährdungsbereichen ist seit 25. Juli bis 30. September jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen strikt untersagt. Gefährdungsbereich ist überall dort, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Saftige Strafen
Wer das Verbot missachtet, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe rechnen. Waldeigentümern steht es frei, auf die Verordnung in geeigneter Form hinzuweisen.
Laut Forstgesetz ist es Unbefugten generell verboten, im Wald sowie bei Verhältnissen, die die Ausbreitung eines Brandes begünstigen (auch in Waldnähe), ein Feuer zu entzünden. Ebenso der unvorsichtige Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen. In Zeiten hoher Brandgefahr hat die Behörde für besonders gefährdete Gebiete jegliches Feuerentzünden auch für befugte Personen sowie das Rauchen ebendort zu verbieten.
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