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ULRICHSBERG. Geht es nach der Europäischen Union, dürfen vegetarische Produkte vielleicht bald nicht mehr „Veggie-Burger“, „Würstel“ oder „Schnitzel“ genannt werden, weil diese Bezeichnungen künftig Fleischprodukten vorbehalten sein sollen. Für Hermann und Thomas Neuburger ist dieses Verbot nicht nachvollziehbar, „die Konsumenten sind ja mündig“, sagen sie.

  1 / 2   Die fleischlosen Hermann Rostbratwürstchen sollen weiter Würstchen heißen dürfen. Foto: Neuburger Fleischlos GmbH

Mit der fleischlosen Linie Hermann produziert das Ulrichsberger Unternehmen vegetarische Produkte auf der Basis von Kräuterseitlingen aus hauseigener Zucht. Und bringt damit auch Käsebratwurst, Rostbratwürstchen, Gyros oder Bratstreifen – alles ohne Fleisch – auf den Markt. Für Thomas Neuburger ist klar: „Bezeichnungen wie Laibchen, Würstchen oder Burger beziehen sich auf die Form eines Lebensmittels und auf dessen Zubereitungsart, nicht auf seine Bestandteile. Es gibt seit Jahrzehnten faschierte Laibchen und Gemüselaibchen, ohne dass es deswegen zu Verwechslungen gekommen wäre“, schüttelt der Hermann-Gründer den Kopf.

Er und sein Vater Hermann Neuburger sind überzeugt: „Die Konsumenten können sehr gut zwischen einem Burger aus Fleisch und einem fleischlosen Burger unterscheiden.“

Keine Fantasienamen für Vegetarisches

Hermann unterstützt daher die Petition der Veganen Gesellschaft Österreich, die das Namensverbot verhindern möchte. „Als vegetarische Marke teilen wir naturgemäß nicht alle Positionen der Veganen Gesellschaft, in diesem Fall steht aber das Gemeinsame für uns im Vordergrund. Schließlich gilt es zu verhindern, dass aufgrund einer solchen Verordnung künftig Fantasieworte für vegetarische oder vegane Produkte kreiert werden, die dann erst recht zur Verwirrung der Konsumenten führen“, sagen die beiden. Und weiter: „Auch wenn es die Fleisch- und Milchlobby nicht gerne hört: Wir alle profitieren gesundheitlich davon, wenn wir etwas weniger Fleisch essen.“


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