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BAD LEONFELDEN. Für die gesamte 1b-Klasse der NMS Bad Leonfelden heißt es zuhause bleiben: ein Kind wurde positiv auf das Corona-Virus getestet.

 (Foto: Erwin Wodicka)
(Foto: Erwin Wodicka)

Nachdem bereits ein Oberösterreichisches Medium über die Schulklasse berichtet hat, liegt nun auch Tips die Bestätigung durch den Krisenstab des Landes OÖ vor: Die 1b-Klasse der NMS Bad Leonfelden befindet sich in Quarantäne. Dieser erklärt auch, warum die gesamte Klasse und nicht nur einzelne Sitznachbarn zuhause bleiben müssen: „Bundesweit gibt es eine einheitliche Vorgehensweise, die natürlich auch in Oberösterreich umgesetzt wird, dass zur Gewährleistung des Präsenzunterrichts die Anordnung einer Quarantäne auf wenige Personen beschränkt wird. Das heißt, in der Regel werden die Sitznachbarn und andere enge Kontaktpersonen als KAT1 abgesondert. Jeder positiv getestete Fall in einer Klasse erfordert natürlich trotzdem eine individuelle Begutachtung und eine Entscheidung der zuständigen Gesundheitsbehörde nach den jeweiligen Umständen.“

Konkret gibt es in der Klasse zwar nur ein positiv getestetes Kind, aber, so der Krisenstab: „Die insgesamt 21 Schülerinnen und Schüler befanden sich beim Musikunterricht durchgehend durchgemischt in einem geschlossenen Raum. Es wurde zusammen gespielt, gesungen und gemeinsam musiziert, was in Summe das Übertragungsrisiko deutlich erhöhte. Daher entschied die BH Urfahr-Umgebung im Zuge des Kontaktpersonenmanagements, dass alle Schülerinnen und Schüler aus Sicherheitsgründen als Kontaktpersonen der Kategorie 1 abzusondern sind. Auch zehn Lehrkräfte wurden als KAT2 abgesondert.“

Damit ist die 1b übrigens auch die einzige Klasse (Stand Freitag, 17.9.2021), die in Quarantäne abgesondert werden musste. Die Absondersungsbescheide wurden bereits am Samstag versandt.

Freitestung ab dem fünften Tag möglich

Mndestens fünf Tage müssen die Kinder nun zuhause bleiben. Ab dem fünften Tag nach dem Letztkontakt mit dem infizierten Kind können sie sich mittels PCR-Test freigetesten, heißt es außerdem vom Land OÖ. Dies führe die Bezirkshauptmannschaft auf Wunsch durch. Nicht gültig ist diese Regelung jedoch für Lehrkräfte.


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