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Grillvergnügen – wenn der Spaß plötzlich in einer Katastrophe endet

Andreas Hamedinger, 09.07.2018 13:22

OBERÖSTERREICH. Im Juli und August ist Grill-Hochsaison. Rund 700 Menschen verletzen sich dabei so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Damit einem sicheren Grillvergnügen nichts im Wege steht, hat das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) Tipps für den richtigen Umgang mit Grill, Glut und Gas.    

Brandbeschleuniger in ein offenes Feuer gießen ist brandgefährlich. Foto: Foto: riopatuca/Shutterstock.com

Ein Sommer ohne Fleisch, Fisch oder Gemüse auf dem Grill ist kein richtiger Sommer. Dieser Aussage stimmten in einer KFV-Befragung die Mehrheit der Befragungsteilnehmer zu. Grillen gehört mit seinem typischen Geruch für die meisten Österreicher zum Sommerfeeling einfach dazu. Die beliebtesten Grillmonate sind von Mai bis August. Naturgemäß kommt es in dieser Zeit auch am häufigsten zu Unfällen: Rund 700 Personen verunfallen jährlich beim Grillen, am höchsten ist die Zahl der Unfälle im Juli und August. „Glücklicherweise gehen die meisten Grillabende unfallfrei über die Bühne.

Unfälle wäre leicht vermeidbar

Doch der Umgang mit dem Grill kann schnell brandgefährlich werden. Gemäß einer KFV-Befragung stellen nur etwa 23 Prozent der Österreicher beim Grillen Löschmittel wie Löschdecke oder Feuerlöscher bereit“, erläutert. Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im KFV. „Viele Grillunfälle könnten leicht verhindert werden. Denn: Die meisten Grillunfälle entstehen durch Unachtsamkeit, Übermut oder Fehleinschätzungen.“

Wichtige Tipps zum sicheren Grillvergnügen:

 Der Griller sollte stabil auf einer ebenen Standfläche stehen.

Den Griller nicht mehr bewegen, wenn er bereits mit glühender Kohle gefüllt ist.

Den Griller nicht in der Nähe von leicht brennbaren Materialien wie Schilfmatten, Gartenmöbel mit Sitzpolster, Zelten, Holzbauten oder Holzzäunen in Betrieb nehmen.

Einen windgeschützten Grillplatz, um Funkenflug und herumfliegende Asche zu vermeiden.

Ein Holzkohlegrill darf ausschließlich im Freien betrieben werden.

Nicht im Wald oder in Waldnähe grillen.

Kinder niemals unbeaufsichtigt in der Nähe eines Grills lassen.


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