
URFAHR-UMGEBUNG. Für die Beheizung einer Wohnung wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt.
Nähere Informationen und Anträge erhalten Bürger beim jeweiligen Gemeindeamt. Die Anträge sind bis 23. April einzubringen. Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.