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URFAHR-UMGEBUNG. Für die Beheizung einer Wohnung wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt.

 (Foto: Katerina Morozovaj/shutterstock.com)
(Foto: Katerina Morozovaj/shutterstock.com)

Nähere Informationen und Anträge erhalten Bürger beim jeweiligen Gemeindeamt. Die Anträge sind bis 23. April einzubringen. Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.


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