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BEZIRK URFAHR-UMGEBUNG/OÖ. In der Sitzung der Landesregierung wurde auf Antrag von Sozial-Landesrätin Birgit Gers­torfer ein Heizkostenzuschuss für finanziell schlechter gestellte Oberösterreicher beschlossen.

Symbolfoto: Wodicka
Symbolfoto: Wodicka

In Summe wurden dafür 3,095 Millionen Euro im Budget vorgesehen. Im vergangenen Jahr wurden rund 20.500 Oberösterreicher durch den Heizkostenzuschuss unterstützt. Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2017/2018 beträgt wieder 152 Euro und gebührt allen Oberösterreichern, deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen die Höhe der Ausgleichszulagenrichtsätze 2017 nicht überschreitet (aller der tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen). Die Ausgleichszulagenrichtsätze 2017 betragen für Alleinstehende 889,84 Euro, für Ehepaar/Lebensgemeinschaften 1334,17 Euro (Erhöhung je Kind: 166,37 Euro). Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung deckt die Kosten des Heizens bereits ab, weswegen Personen, die zurzeit die Mindestsicherung beziehen, keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben. Oberösterreichern, welche die Mindestsicherung im Jahr 2017 nur für wenige Monate bezogen haben, wird analog zu dieser ­Regelung pro Bezugsmonat 1/12 des Heizkostenzuschusses zum Abzug gebracht. Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss läuft vom 8. Jänner bis zum 13. April. Anträge können in den Gemeindeämtern beziehungsweise Magistraten gestellt werden. Ein Antragsformular gibt es auch ab der Antragsfrist auf der Homepage www.land-oberoesterreich.gv.at


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