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VÖCKLABRUCK. Mit der „Zulässigkeit von Diesel - Fahrverboten vor dem Hintergrund der verfassungsmäßig gewährleisteten Grundrechte“ befasste sich Nina Hattinger aus Vöcklabruck in ihrer Masterarbeit im Studiengang Logistik - und Transportmanagement des BFI Wien. Für die Untersuchung dieses hochaktuellen Themas wurde sie mit dem List Förderpreis 2019 ausgezeichnet.

Preisträgerin Nina HattingerFoto: List Group
Preisträgerin Nina HattingerFoto: List Group

Hattinger betont, da keineswegs Einigkeit über die Frage herrsche, ob Diesel - Fahrverbote überhaupt die „richtige“ Lösung sind, komme den rechtlichen Grundlagen in der Diskussion zwischen politischen Akteuren, Ländern, Gemeinden und Bund besondere Bedeutung zu.

Städte und Länder dürfen Fahrverbote verordnen, ...

Hattinger analysiert in ihrer Arbeit die in Frage kommenden Gesetze  - es geht vor allem um EU - Richtlinien und Verordnungen, das Immissionsschutzgesetz-Luft und das Klimaschutzgesetz -  in ihrem Verhältnis zu den in der österreichischen Verfassung garantierten Grundrechten. Denn beim Erlassen von derart schwerwiegenden, das tägliche Leben betreffenden Maßnahmen ist stets sorgfältig zwischen öffentlichem Interesse und einem möglichen Verstoß gegen Grundrechte abzuwägen.

...sofern Grundrechte nicht eingeschränkt werden

Sie kommt zu dem Schluss, dass aufgrund der bestehenden Rechtsordnung Städte oder Länder sehr wohl Fahrverbote erlassen können - dies allerdings nur, soweit dadurch im Einzelfall nicht Grundrechte auf Erwerbsfreiheit, Eigentum oder Gleichheit vor dem Gesetz verletzt werden.

Hattinger dazu: „Die Tücke der Einzelfallbewertung liegt im Detail. Motoren haben beispielsweise je nach Bauart sehr unterschiedliche Emissionskurven für Feinstaub und Stickoxyde. Daher ist nicht nur fraglich, ob generelle Fahrverbote für Dieselfahrzeuge die erwünschte Emissionsverminderung erzielen. Verbote würden, wenn sie sich nur auf die Treibstoffart beziehen, unweigerlich Klagen wegen mangelnder Berücksichtigung unterschiedlicher technischer Eigenschaften der betroffenen Fahrzeugtypen nach sich ziehen.“

Der Förderpreis der List Group

Die List Group, ein führender österreichischer Betreiber von Parkgaragen in Österreich, Deutschland, Ungarn, Slowenien und Kroatien, schreibt ihren Förderpreis für Beiträge zur Verbesserung der städtischen Verkehrs- und Parkraumsituation seit 2007 aus. Ziel der privaten Initiative ist es, Studenten, Kreative und junge Wissenschafter zur Beschäftigung mit dem Thema Stadtverkehr zu motivieren. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert und wird jährlich verliehen. Der Jury gehören führende Fachleute für Verkehrsplanung, Parkgaragen, des ÖAMTC, der Wirtschaftskammer, der Stadt Wien und ein Kommunikationsfachmann an.


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