Die Jungen in der SPÖ fordern ein klares Nein zum Handelspakt CETA
VÖCKLABRUCK. Nach einem Wechsel an der Spitze der Vöcklabrucker SPÖ-Jugendorganisation „Junge Generation“ startet das Team um Vorsitzende Verena Staufer (St. Georgen/A.) und Stellvertreter Christian Hofmanninger (Vöcklabruck) voll durch. Dass sie dabei auch mit kritischen Positionen nicht hinterm Berg halten werden, haben beide schon in ihren Funktionen als Jugendvertrauensräte bewiesen: „Arbeitnehmer- und Menschenrechte zu schützen ist ein Auftrag den wir ernst nehmen“ so die Jungpolitiker.

Mit dem überraschenden Schwenk der SPÖ zum kanadisch-europäischen Handelsabkommen CETA zeigen sie sich deshalb auch mehr als unzufrieden: „Monatelang zerriss unsere Partei dieses Abkommen, zersetzte es in alle Stücke und machte eine Protestveranstaltung nach der Anderen. Sich nun, trotz der fundamentalen Gefahren für unsere Demokratie sowie unserer hohen Sozial-, Gesundheits- und Umweltstandards mit einem Beipackzettel zum Vertrag zu begnügen, ist für uns nicht nachvollziehbar,“ legen Staufer und Hofmanninger ihre Position dar.
SPÖ Vorsitzender und Bundeskanzler Christian Kern, der maßgeblich für den Schwenk in der Haltung seiner Partei verantwortlich zeichnet, muss sich zudem die Frage der Jungen gefallen lassen, warum auch ein klares „Nein“ als Resultat der SPÖ-Mitgliederbefragung „ignoriert“ wird: „Von einem Parteivorsitzenden mit Vorbildfunktion erwarten wir uns hier Standhaftigkeit zu zeigen,“ so Verena Staufer abschließend – die sich mit ihren Argumenten auf einer Linie mit den Bundesjugendorganisationen von SJ, JG, VSStÖ und AkS sieht.
Ein Generationenproblem „Alt gegen Jung“ wollen Staufer und Hofmanninger in der Frage jedoch noch nicht erkennen. Vielmehr ginge es um eine Grundhaltung wie man mit der Entscheidungsfindung innerhalb einer Partei miteinander umgeht. „Es ist also vielmehr eine Frage von oben vs. unten“ zeigt Gemeinderat Christian Hofmanninger auf.
Nationalrätin Daniela Holzinger-Vogtenhuber auf Seite der Jugendorganisationen
Unterstützt werden die Jungen in ihrer Forderung nach einem Nein zu CETA dabei auch von Nationalratsabgeordneter Daniela Holzinger-Vogtenhuber. Bekannt dafür sich bei berechtigter Kritik kein Blatt vor den Mund zu nehmen, vertritt auch sie in der CETA-Frage weiterhin die Seite der Vertragsgegner: „Für mich sind viele wesentliche Punkte durch die Zusatzerklärung nicht entschärft worden. Zumal sich am Vertragstext dadurch nichts ändert, sondern lediglich Konkretisierungen vorgenommen wurden. Abgesehen von der Diskussion über die Rechtsverbindlichkeit dieses Zusatzdokumentes wie sie auch die Region Wallonien in Belgien führt, sind damit konzernfreundliche Schiedsgerichte, der demokratisch nicht legitimierte `Gemeinsame Ausschuss´ zur unkontrollierten Veränderung des Vertragstextes sowie eine potentielle Gefährdung unserer hohen Standards durch Negierung des Vorsorgeprinzips im Vertragstext, weiterhin `Part of the Game´.“ so Holzinger.
Die Entscheidung der Bundesregierung, der vorläufigen Anwendung zuzustimmen, kann sie daher wenig abgewinnen. Abgesehen von der klaren Haltung der Bevölkerung, die das Abkommen ablehne, sei laut Holzinger der Rechtsrahmen für eine vorläufige Zustimmung alles andere als klar. So sei unter Rechtsexperten zur Stunde noch nicht einmal geklärt ob es beispielsweise der Einstimmigkeit der Staats- und Regierungschefs bedürfe um CETA in Kraft zu setzen oder ob dafür auch eine qualifizierte Mehrheit ausreichen würde. Viel schwerer noch wiege aktuell aber die Unklarheit bezüglich der Mitwirkungsmöglichkeiten nationaler Parlamente, etwa bei der Frage der Schiedsgerichte: „Im für 2017 erwarteten Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum EU-Singapur Handelsabkommen, soll schlussendlich geklärt werden ob Schiedsgerichte wie aktuell behauptet in die Kompetenz der nationalen Parlamente fallen oder nicht. Dies könnte also bedeuten, dass entgegen der Behauptungen die Mitwirkung der Parlamente nicht stattfindet und alleine EU Gremien darüber entscheiden werden ob sich auch Österreich der einseitig konzernfreundlichen Schiedsgerichtsbarkeit unterwerfen muss. Kurzum: Alleine die massiven Unklarheiten bezüglich des rechtlichen Rahmens sollten eine Zustimmung zur vorläufigen Anwendung aus meiner Sicht mehr als unmöglich machen,“ so Holzinger-Vogtenhuber.


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