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Tips Logo  Anzeige, 22.11.2017 07:09

VÖCKLABRUCK. Ab dem 25. Mai 2018 wird das europäische und damit auch das österreichische Datenschutzrecht grundlegend neu gestaltet. Das neue Datenschutzrecht betrifft sämtliche Unternehmen in allen Branchen.

Rechtsanwaltspartnerschaft „Landl + Edelmann“
Rechtsanwaltspartnerschaft „Landl + Edelmann“

Geregelt werden alle Datenverarbeitungen von personenbezogenen Daten, die nicht ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten betreffen. Der Begriff der Datenverarbeitung ist dabei sehr weit gefasst und erfasst jeden Vorgang in Bezug auf personenbezogene Daten.

Das neue Datenschutzrecht bringt neben begrifflichen Anpassungen auch zahlreiche neue und umfassende Pflichten, die man als Unternehmen beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu erfüllen hat. In diesen Verpflichtungen, wurden den von der Datenverarbeitung betroffenen Personen zahlreiche Rechte (unter anderem Recht auf Auskunft und Recht auf vergessen werden) eingeräumt, die man als Unternehmer zu erfüllen hat.

Daten müssen im Besonderen rechtmäßig, transparent, zweckangemessen, richtig, aktuell und sicher verarbeitet werden. Es besteht zukünftig die Pflicht im Unternehmen ein Verzeichnis über die Verarbeitungstätigkeiten zu führen, wobei es hinsichtlich dieser Verpflichtung unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern gibt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch, unabhängig von der Unternehmensgröße, ein Datenschutzbeauftragter für das Unternehmen zu bestellen. Für den Fall des Verstoßes gegen die Bestimmungen des neuen Datenschutzrechtes sind drastische Geldstrafen vorgesehen und kann ein solcher Verstoß auch als unlauterer Wettbewerb gewertet werden und von anderen Marktteilnehmern zivilrechtlich verfolgt werden.

Die Rechtsanwaltspartnerschaft „Landl + Edelmann“ bietet die rechtliche Beratung und Begleitung im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Frage- und Problemstellungen an, Ansprechpartner sind Werner Landl und Bernhard Gebhart.


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