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BEZIRK VÖCKLABRUCK. Die Arbeiterkammer (AK) erreichte für ein zu Unrecht gefeuertes Zimmermädchen aus dem Bezirk eine Nachzahlung von 1.146 Euro.

Die Arbeiterkammer vertritt Beschäftigte.Symbolfoto: Erwin Wodicka
Die Arbeiterkammer vertritt Beschäftigte.Symbolfoto: Erwin Wodicka

„Immer wieder erhalten Arbeitnehmer nicht das, was ihnen für die geleistete Arbeit zusteht. In vielen Fällen verhilft ihnen erst die Arbeiterkammer zu ihrem Geld“, sagt Bezirksstellenleiter Michael Weidinger zur Halbjahresbilanz der Arbeiterkammer Vöcklabruck.

Exakt 2.050.038 Euro wurden im ersten Halbjahr 2019 für Mitglieder im Bezirk und deren Angehörige in arbeits- und sozialrechtlichen Streitfällen erkämpft. Sie übernahm 105 arbeitsrechtliche Vertretungen, um Beschäftigten zu ihrem Recht zu verhelfen. In sozialrechtlichen Angelegenheiten musste sie sogar 115 neue Rechtsakte anlegen.

Nachzahlung gefordert

Ein typischer arbeitsrechtlicher Fall war der eines Zimmermädchens, für das die Arbeiterkammer eine Nachzahlung von 1.146 Euro erreichen konnte. Die Arbeitnehmerin wurde arbeitsrechtswidrig regelmäßig für Küchenhilfstätigkeiten herangezogen. Bei fehlender Arbeit wurde sie einfach nach Hause geschickt. Als sie an einem Tag nach 13 Arbeitsstunden ihren Arbeitgeber bat, um 23 Uhr mit dem letzten Bus heimfahren zu dürfen, wurde ihr dies verweigert. Da die Frau anschließend erkrankte, meldete sie der Chef mit sofortiger Wirkung von der Gebietskrankenkasse ab und bezahlte sie nicht den Arbeitsvorschriften entsprechend.

Die Arbeiterkammer forderte nach der fristwidrigen Kündigung eine Nachzahlung sämtlicher offenen Ansprüche: Entgeltfortzahlung bis zum regulären Kündigungstermin, Nachzahlung der unfreiwilligen Minusstunden und nicht geleisteten Sonderzahlungen sowie eine Urlaubsersatzleistung.

Nach einem außergerichtlichen Vergleich erhielt die Arbeitnehmerin brutto mehr als 1.500 Euro nachgezahlt.


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