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BEZIRK VÖCKLABRUCK. 30 Jahre lang war eine Büroangestellte aus dem Bezirk Vöcklabruck einer Firma treu geblieben und wurde dennoch grundlos gekündigt. Als auch noch die Abrechnung nicht stimmte, wandte sie sich an die AK um Hilfe. 

AK-Präsident Johann Kalliauer Foto: Arbeiterkammer Oberösterreich
AK-Präsident Johann Kalliauer Foto: Arbeiterkammer Oberösterreich

Diese musste gleich zweimal bei der Firma intervenieren, damit die Frau zum ihr zustehenden Geld kam. Zunächst hatte die Firma die Kündigungsfrist zu kurz bemessen und dann bei der Endabrechnung die Abfertigung zulasten der langjährigen Mitarbeiterin falsch berechnet. „Es freut mich sehr, dass wir der Frau helfen konnten, denn da ist es um viel Geld gegangen. Das Engagement unserer Rechtsexpertin in Vöcklabruck hat der Frau eine Nachzahlung von mehr als 17.000 Euro gebracht“, freut sich AK-Präsident Johann Kalliauer.

Kündigungsfrist zu kurz bemessen 

Obwohl sie fast 30 Jahre lang bei der Firma gearbeitet hatte, war die Frau von ihrem Arbeitgeber gekündigt worden, noch dazu fristwidrig. Zum Glück wandte sie sich an die AK Vöcklabruck um Hilfe. Die konnte zwar die Kündigung nicht rückgängig machen, stellte aber fest, dass die Firma statt der kollektivvertraglichen Kündigungsfrist von fünf Monaten nur vier Monate vorgesehen hatte. Nach einer Intervention der engagierten AK-Rechtsberaterin verlängerte die Firma das Arbeitsverhältnis um den fehlenden Monat.

Die Rechtsberaterin riet der Frau auch, nach Ende des Arbeitsverhältnisses erneut zu ihr zu kommen, um die Endabrechnung überprüfen zu lassen. Ein Ratschlag, der sich als sehr vorausschauend erwies. Denn als die Arbeitnehmerin die Endabrechnung vorlegte, erkannte die Rechtsexpertin sofort, dass die Abfertigung viel zu niedrig war.

Abfertigung falsch berechnet 

Aufgrund des langen Arbeitsverhältnisses galten für die Frau die Bestimmungen der Abfertigung alt. Sie hatte 21 Jahre lang Vollzeit bei der Firma gearbeitet und nach einer Karenz ein paar Jahre Teilzeit. Die Abfertigung war aber nur auf Basis des letzten Teilzeitgehalts berechnet worden. Gesetzlich vorgeschrieben ist aber eine Berechnung auf Basis der durchschnittlichen Arbeitszeit über das gesamte Arbeitsverhältnis. Erst als die AK das von der Firma einforderte, berechnete diese die Abfertigung korrekt.

Alleine die Differenz bei der Abfertigung machte 15.653 Euro aus. Dazu kam die Nachzahlung eines Monatsgehalts von 1662 Euro aufgrund der zu kurzen Kündigungsfrist. Insgesamt bekam die Frau dank der Interventionen der AK Vöcklabruck um 17.315 Euro mehr ausbezahlt.


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