Gemeindefinanzierung Neu: Ergebnisse der Evaluierung präsentiert

Martina Ebner Tips Redaktion Martina Ebner, 13.09.2022 14:38 Uhr

VÖCKLABRUCK/OÖ. Seit dem Jahr 2018 gibt es die „Gemeindefinanzierung Neu“, nun wurde das Modell erstmals einer Evaluierung unterzogen. Die Gemeinde-Landesrätinnen Michaela Langer-Weninger (ÖVP) und Birgit Gerstorfer (SPÖ) präsentierten in der Wirtschaftskammer Vöcklabruck die Ergebnisse.

Zur Umsetzung im Rahmen der Voranschlagserstellung 2023 wurde das überarbeitete Regelungswerk durch die Oberösterreichische Landesregierung beschlossen und tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Ziel der Evaluierung sei es gewesen, bestehende Schwachstellen und Unklarheiten zu beseitigen. „Durch die Überarbeitung kommt es zu einer weiteren Stärkung der Gemeindefinanzen und weiteren Verbesserungen bei der Transparenz, was uns bei der Mittelvergabe besonders wichtig ist“, betonen die beiden Gemeinde-Referentinnen.

Die Gemeinde-Finanzierung besteht aus vier Fonds. Der Strukturfonds (ab 2023 mit 72 Millionen Euro dotiert) dient der Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Gemeindehaushalte und stärkt die Gemeindeautonomie. Für investive Einzelvorhaben können Gemeinden um Mittel aus dem Projektfonds ansuchen (ab 2023 mit 100 Millionen Euro dotiert). Durch den mit rund 10 Millionen Euro dotierten Härteausgleichsfonds soll struktur- und finanzschwachen Gemeinden der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich ermöglicht werden.  Der Regionalisierungsfonds stellt Gemeinde-Bedarfszuweisungen zur Unterstützung von Kooperationen und Gemeindevereinigungen in Form eines Zuschlages (von 15 Prozentpunkten bzw. von 20 Prozentpunkten für bestimmte Projekte) zu den Projektförderquoten zur Verfügung.

Wesentliche Änderungen

Die bisherigen Berechnungsmodelle führten zu teils erheblichen Schwankungen bei Projektförderquoten und den Mitteln aus dem Strukturfonds. Durch eine Linearisierung der Berechnung wird eine gleichmäßigere Entwicklung möglich.  Die Mittel aus dem Strukturfonds werden ab 2024 jährlich indexiert, zusätzliche Mittel aus den Bedarfszuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz kommen so unmittelbar den Gemeinden zugute. Der Verwaltungsaufwand insbesondere für Gemeinden im Härteausgleich wird reduziert. Teils zu strikte Vorgaben im Personalbereich wurden überdacht und bereinigt. Regelungen für die Finanzierung von Sonderprojekten wurden in die Gemeindefinanzierung Neu integriert und so weit wie möglich an die Regelungen für sonstige Projektfinanzierungen angeglichen.

Seezugang und Badeanlagen

Mit einer Förderquote von 75 Prozent gibt es attraktive Fördermöglichkeiten für den Ankauf von Seegrundstücken durch Gemeinden, sofern sie der Bevölkerung frei zugänglich sind. Hintergrund dieser Änderung war unter anderem die Landesrechnungshof-Kritik an Grundstückskäufen in Unterach.

Die strikte Regelung, wonach kommunale Badeanlagen einen Auszahlungsdeckungsgrad von 50 Prozent (bzw. 33 Prozent im Falle von Hallenbädern) vorweisen müssen, um für Sanierungen Bedarfszuweisungsmittel ansprechen zu können, wird im Sinne der Gemeinden entschärft. Die Neuregelung ermöglicht notwendige Sanierungen. Durch Förderzuschläge bleiben Kooperationen im Bereich der Badeanlagen für die Gemeinden attraktiv.

Auch Kooperationen im Bereich von Bauhöfen und Amtsgebäuden werden nochmals attraktiver. Zur Förderquote der Gemeinden wird ein erhöhter Regionalisierungszuschlag von zusätzlich 20 Prozent gewährt.

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