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BEZIRK VÖCKLABRUCK. Die Konsumentenschützer der AK Oberösterreich haben in acht Werkstätten im Bezirk Vöcklabruck die Kosten einer Arbeitsstunde eines Kfz-Mechanikers, eines Kfz-Spenglers und eines Kfz-Lackierers und für die Pickerl-Überprüfung erhoben. Die Preise variieren stark.

Symbolfoto (Foto: winnievinzence/stock.adobe.com)
Symbolfoto (Foto: winnievinzence/stock.adobe.com)

Im Durchschnitt kostet die Arbeitsstunde eines Mechanikers im Bezirk Vöcklabruck 142 Euro. Der Spengler kostet 195 Euro und der Lackierer 199 Euro. Die Bandbreite der Mechaniker-Stundensätze reicht von 96 bis 200 Euro. Bei Spenglern und Lackierern liegen die Kosten pro Arbeitsstunde im Bezirk Vöcklabruck zwischen 150 und 237,60 Euro. Im Vergleich zu 2023 sind die Stundensätze um rund acht Prozent gestiegen.

Pickerl-Überprüfung

Beim günstigsten Anbieter kostet die Pickerl-Überprüfung 58 Euro, beim teuersten 85,58 Euro. Zum Vergleich: In ganz Oberösterreich werden für die Pickerl-Überprüfung durchschnittlich 68 Euro verrechnet, im Bezirk Vöcklabruck 70 Euro.

Für die Pickerl-Überprüfung mit Plakette verlangt der ARBÖ in ganz Oberösterreich 64,70 Euro, der ÖAMTC 54,50 Euro. Der Stundensatz eines Mechanikers beträgt beim ARBÖ in der ersten Stunde 86,40 Euro, danach 115,20 Euro. Beim ÖAMTC werden nur kleinere Reparaturen gemacht.

Tipps der AK

Die AK rät dazu, vor Auftragserteilung einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu verlangen. Dieser ist grundsätzlich kostenlos, außer die Werkstatt weist vorher (z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) darauf hin. Die Stundensätze hängen teilweise von der Automarke bzw. vom Modell und von der zu erbringenden Leistung ab. Durchgeführte Reparaturarbeiten sollte man sich erklären lassen und Unklarheiten in der Rechnung sind sofort bei Übernahme zu besprechen. Pickerl-Überprüfungen werden im Rahmen eines (Jahres-) Service von manchen Unternehmen gratis oder verbilligt durchgeführt.

Wenn in der Werkstätte nach einem Fehler am Fahrzeug gesucht wird, ist das grundsätzlich nicht kostenlos. Es ist ratsam eine Preisobergrenze festzulegen (bestenfalls schriftlich z.B. per Mail), bis zu der Kosten anfallen dürfen, ohne dass Rücksprache gehalten werden muss. Gerade bei älteren gebrauchten Fahrzeugen kann ansonsten die Fehlersuche sogar den Wert des Autos übersteigen.


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