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YBBSTAL. Bis zum Sonntag, 15. April, gilt die situative Winterausrüstungspflicht. Bis dahin müssen bei entsprechenden Fahrbahnverhältnissen Winterreifen am Auto sein. „Wird man mit falscher Bereifung erwischt, droht eine Geldstrafe. Im Falle einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer reicht der Strafrahmen bis 5.000 Euro“, informierte Gerhard Prantner, ÖAMTC-Stützpunktleiter in Amstetten, Melk, Scheibbs, St. Valentin, Waidhofen/Ybbs und Ybbs.

Foto: ÖAMTC
Foto: ÖAMTC

„Und weil gerade der April oft macht, was er will, ist der Blick aus dem Fenster und in den Wetterbericht wichtiger als das Datum auf dem Kalender“, sagte Prantner. Notfalls müsse das Auto stehen bleiben, wenn bereits umgesteckt wurde. 

Werden Verkehrsteilnehmer nach dem 15. April bei Schneefall mit Sommerreifen erwischt, kann das bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung bringen. „Denn die Einschätzung der Fahrbahnverhältnisse und die Wahl der Ausrüstung liegen grundsätzlich beim Lenker - es ist also sehr wahrscheinlich, dass eine Kasko-Versicherung etwaige Schäden nicht zahlt“, sagte der ÖAMTC-Stützpunktleiter.

Winterreifen sind nicht für den Sommer gemacht

Eine Sommerreifenpflicht gibt es übrigens nicht. Dennoch sollte mit dem Umstecken nicht zu lange gewartet werden. „Winterreifen sind nicht für den Sommer gemacht. Das kann zu längeren Bremswegen, höherem Verschleiß und schlechterem Fahrverhalten führen“, erklärte der ÖAMTC-Mann. „Gerade für die Übergangszeit empfiehlt der Mobilitätsclub daher, speziell bei längeren Fahrten Wetter- und Fahrbahnverhältnisse vorab zu checken - und das unabhängig vom Stichtag 15. April.“


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