Noch nicht rechtskräftiges Urteil für Ernst August: Zehn Monate bedingt und zahlreiche Weisungen
WELS. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Prinz Ernst August von Hannover ist zu zehn Monaten bedingt verurteilt worden. Zudem wurden ihm mehrere Weisungen erteilt.
Als mildernd wurde die Unbescholtenheit gewertet, als erschwerend, dass es mehrere Opfer gab, mehrere Delikte und strafbare Handlungen während eines laufenden Ermittlungsverfahrens.
Die Weisungen beinhalten unter anderem, dass er sich einen anderen Wohnsitz suchen müsse. Ernst August darf sich gewissen Gebäuden der dortigen Cumberland Stiftung nicht mehr nähern, keinen Kontakt zum Verwalterpaar dieser Gebäude aufnehmen, keinen Alkohol trinken und er muss eine Psychotherapie machen. Vor allem die Wohnsitz-Änderung traf den Angeklagten hart. Laut APA reagierte er wütend: „“Unmöglich“, meinte er, „ich lebe seit 50 Jahren dort.“ Seine Anwälte beruhigten ihn. Die Richterin betonte, dass die Weisungen dem 67-Jährigen helfen sollen.
Ernst August wurde im Sinne des Strafantrags der Staatsanwaltschaft Wels schuldig gesprochen, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung dann in Grünau und in Scharnstein unter anderem einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht zu haben. Der Welfenprinz hatte sich nicht schuldig bekannt.
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