Offener Brief zum Umgang mit dem historischen Kulturerbe in der Stadt Wels
WELS. Die Initiative Denkmalschutz, Zweigstelle Wels, wandte sich mit einem offenen Brief an die Stadtpolitik, wie es mit dem Umgang des architektonischen Kulturerbes der Stadt weitergeht.
Seit dem Abriss des Alten Urbanns 2014 hat sich die Zivilgesellschaft formiert. Bei unzähligen Besprechungen, Terminen, Meetings und Veranstaltungen hat die Initiative Denkmalschutz Wels darauf hingewiesen, dass nicht unter Denkmalschutz stehende Gebäude in den Aufgabenbereich der Stadt Wels fallen.
Die Welser Stadtpolitik und auch die Beamtenschaft versicherten, dass die Gebäude und Straßenzüge evaluiert und für den Erhalt in Betracht gezogen werden. Zumindest gab es das Lippenbekenntnis, anders kann man es nicht nennen, dass bei Neubauten Bezug auf die Geschichte des vorherigen Objektes genommen wird. Es ging nicht um Gedenktafeln, sondern um eine konkrete bauliche Erinnerung. Nach jedem Abriss erneuerte man diese Versprechen. Aber passiert ist nichts, wie das Amtsgebäude Greif, der Abriss der Fritsch-Arbeiter-Häuser in Lichtenegg, die Häuser in der Fischergasse 3, Fabrikstraße 38, das Kraftwerk Traunleiten, die Pferdeschwemme in der Fischergasse, das Bauernhaus in der Zellerstraße und so weiter zeigen. Der Erhalt der Kulturgüter war allen wichtig, doch eben nur in Wort und Bild, aber nie wirklich ernsthaft. Diskussionen über historisierende Fassaden waren Scheingefechte für die Medien und dem Wahlkampf geschuldet. Eine echte und ernsthafte Auseinandersetzung passierte nie. Jetzt steht mit dem Projekt Bawag/Bäckergasse das nächste Projekt ante portas. Und wieder hört man nichts, was hier an diesem prominenten Platz im Welser Zentrum inmitten wunderbarer Häuser mit interessanten Fassaden passieren soll. Die Stadt hat Möglichkeiten, hier einzugreifen.
Die Zuständigkeit für die Erhaltung von Kulturgütern lokaler und regionaler Bedeutung fällt den einzelnen Bundesländern, insbesondere aber den Gemeinden selbst zu!
Für Kulturgüter von lokaler/regionaler Bedeutung ist das Bundesdenkmalamt nicht zuständig (vgl. § 1 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz), sondern die Gemeinden selbst!
Die Ausarbeitung von Altstadtsatzungen für erhaltenswerte Stadtbilder nach dem Vorbild von beispielsweise Braunau und Freistadt (Ortssatzung gemäß OÖ Raumordnungsgesetz § 32 Abs. 7) sowie Steyr (eigenes baurechtliches Regime) könnte seitens der Gemeinde Wels gemacht werden!
Auch für die Erhaltung von archäologischen Bodendenkmälern könnte man im OÖ Raumordnungsgesetz Möglichkeiten prüfen.
Leserbrief an:
redaktion-wels@tips.at
oder per Post an „Tips“, Stadtplatz 41, 4600 Wels
Meinungen in Leserbriefen müssen sich nicht mit denen der Redaktion decken. Wir behalten uns vor, Briefe aus Platzgründen zu kürzen.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden