Mit Einschränkungen, aber der Welser Handel darf an den Adventsonntagen öffnen
WELS. Die Ausnahmegenehmigung seitens des Landes ist da. An den vier Adventsonntagen (26. November; 3., 10., 17. Dezember) von 14 bis 18 Uhr dürfen eigentümergeführte Geschäfte in unmittelbarer Nähe zum Weihnachtsmarkt öffnen.

So dürfen Waren, ausgenommen Lebensmittel, innerhalb der durch nach-stehend genannte Straßen gebildeten Zone verkauft werden: Kaiser-Josef Platz, Pfarr-gasse, Stadtplatz, Hafergasse, Traungasse, Pollheimerstraße, Dr.-Salzmann-Straße. Die Reglung gilt eben für eigentümergeführte Geschäfte. Mitarbeiter dürfen an diesen Sonntagen keine beschäftigt werden. Seitens der Stadt wird dies als eine weitere Unterstützung für den lokalen Handel rund um die Welser Weihnachtswelt gesehen.
Auf der Tips Wels Facebook Seite gibt es eine Abstimmung, wie das Ganze von der Bevölkerung gesehen wird.


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