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Betriebsvereinbarung: Einsatzzeiten bei der Feuerwehr werden bei TGW als Arbeitszeit angerechnet

Gerald Nowak, 04.01.2019 12:36

MARCHTRENK. Bei Einsätzen ist es für viele Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Land schwierig vom Arbeitsplatz wegzukommen. Bei TGW gibt es einen Betriebsvereinbarung die Einsatzzeiten als Dienstzeiten wertet.

Wolfgang Lehner (Head of Facilities and Safety bei TGW), Harald Schröpf (CEO TGW Logistics Group), Klaus Bachmair (Betriebsrat TGW) und Wolfgang Kronsteiner (Landes-Feuerwehrkommandant Oberösterreich) Foto: TGW

Mit der neuen Betriebsvereinbarung müssen sich Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bei einer Alarmierung nicht wie bisher unbezahlten Urlaub nehmen. „So möchten wir als Unternehmen unseren Teil beitragen, ehrenamtliches Engagement zu fördern und optimale Rahmenbedingungen dafür zu schaffen“, betont Harald Schröpf, CEO der TGW Logistics Group. Für Aus- und Weiterbildungen gilt die Betriebsvereinbarung ebenfalls. Mitarbeiter, die seit mindestens einem Jahr bei TGW beschäftigt sind, werden pro Jahr bis zu drei Tage für Schulungen und Kurse an der Landesfeuerwehrschule freigestellt. „Weiterbildung spielt bei TGW eine zentrale Rolle und sie ist auch für die Freiwilligen Feuerwehren unverzichtbar“, meint Schröpf.

„Beispielhaft“

Landes-Feuerwehrkommandant Wolfgang Kronsteiner unterstreicht: „Die Betriebsvereinbarung bei TGW ist einzigartig und beispielhaft, weil sie auch für Schulungen gilt. Rund 10 Prozent der Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren sind eigentliche Einsatzzeiten. Mehr als das Dreifache investieren die Kameraden aber in Aus- und Weiterbildung, Trainings und Übungen, um optimal vorbereitet zu sein.“


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